Weil der Hundebesitzer oft beruflich mehrere Wochen im Ausland war, kümmerte sich der Vermieter um die Hunde im Bezirk Mödling, hatte die Aufgabe, die Tiere zu füttern und zu versorgen. Immer wieder soll der Hauseigentümer den Tierbesitzer auf die Notwendigkeit eines Tierarztes und vor allem eines Hundefrisörs aufmerksam gemacht haben.
Denn die Hundehaare waren mit der Zeit zu kompakten Platten verwachsen, der ältere Vierbeiner konnte dadurch kaum mehr fressen. Der Hundebesitzer versprach zwar immer, sich darum zu kümmern, doch nichts passierte. Ein eigenes Scheren war angeblich deshalb nicht möglich, weil der Hund zu aggressiv gewesen wäre.
Nach einer Anzeige wurden die Tiere schließlich behördlich abgenommen und beide Männer wegen des Verdachtes der Tierquälerei angezeigt.
Der Hundehalter bzw. Ex-Halter war bereits vor einigen Monaten am Landesgericht Wiener Neustadt freigesprochen worden, jetzt folgte auch ein Freispruch für den Vermieter. Begründung: Tierquälerei beinhalte immer einen gewissen Vorsatz - in beiden Fällen fehlte dieser jedoch. Die gute Nachricht: Die Hunde sind jetzt gut untergebracht, das bestätigte auch die Tierärztin vor Gericht.