Fussball

Vertragsstreit! LASK schuldet Monschein 30.000 Euro

Christoph Monschein fordert von seinem Ex-Klub LASK eine Abfindung von 30.000 Euro. Die Linzer wollen nicht bezahlen, werfen ihm "Rufschädigung" vor.

Heute Redaktion
Christoph Monschein fordert von seinem Ex-Klub 30.000 Euro.
Christoph Monschein fordert von seinem Ex-Klub 30.000 Euro.
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Im vergangenen Sommer beendete Christoph Monschein das Kapitel LASK, schloss sich ablösefrei der SV Ried an. Bei den Linzern kam der Niederösterreicher kaum zum Zug, lediglich 13 Mal stand er für die Athletiker auf dem Feld. Nach einer Leihe zum SCR Altach fand der 29-Jährige im Innviertel eine neue sportliche Heimat. 

Dennoch dürfte der ehemalige Austria-Spieler das Kapitel LASK noch nicht ganz abgehakt haben. Laut einem Berichte der "OÖN" schulden die Linzer dem Stürmer eine Abfindung in Höhe von 30.000 Euro. Monschein beharrt auf sein Geld, die Linzer wollen jedoch nicht bezahlen.

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Die Linzer wollten den gut dotierten Vertrag mit dem ehemaligen Nationalspieler unbedingt vorzeitig auflösen. Da Monschein in Ried deutlich weniger verdient, einigten sich beide Parteien auf eine 30.000 Euro schwere Abfindung. Die Linzer weigern sich nun allerdings, die Summe auszubezahlen, werfen ihrem Ex-Spieler gar "Rufschädigung" vor. Der 29-Jährige soll gegen eine Abmachung verstoßen haben und sich gegenüber den Medien negativ über seinen ehemaligen Arbeitgeber geäußert haben. Durch sein Verhalten habe er sich ruf- und kreditschädigend verhalten. Der Bundesliga-Klub behält sich deshalb zivil- und strafrechtliche Konsequenzen vor.

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    Laut dem Bericht sollen den Linzern durch den Verstoß gegen die Vereinbarung eine Vertragspönale in Höhe von 28.000 Euro zugestanden haben. Der Verein verzichtete deshalb auf die Auszahlung der Abfindung des Stürmers.

    Monscheins Anwälte wendeten sich an den Senat 2 der Bundesliga. Klub und Spieler müssen sich laut den Statuten der heimischen Liga zu Beantragung eines internen Schlichtungsverfahrens verpflichten. Sollte keine Einigung erzielt werden, geht die Causa vor dem Arbeitsgericht weiter.

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