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Verwirrung um neuen Modus der Mammografie

Heute Redaktion
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Mit 1. Juli soll das bisher an mangelnder Beteiligung der eingeladenen Frauen leidende österreichische Mammografie-Früherkennungsprogramm deutlich geändert werden. Freier Zugang via E-Card für die entsprechenden Altersgruppen soll die Frequenzen der Untersuchungen erhöhen. Doch jetzt gibt es eine Diskussion über den Zugang der Vertrauensärzte zu den Befunden der Patientinnen.

Mit 1. Juli soll das bisher an mangelnder Beteiligung der eingeladenen Frauen leidende österreichische deutlich geändert werden. Freier Zugang via E-Card für die entsprechenden Altersgruppen soll die Frequenzen der Untersuchungen erhöhen. Doch jetzt gibt es eine Diskussion über den Zugang der Vertrauensärzte zu den Befunden der Patientinnen.

Peter Husslein, Vorstand der Universitäts-Frauenklinik der MedUni Wien im AKH schrieb an das Radiologiezentrum in Wien unter anderem, er mache keinen Hehl daraus, dass er "die Organisation des Brustkrebsprogrammes für völlig verfehlt erachte", welche einen Keil zwischen Patientinnen und Vertrauensärzten treibe.

Dann erklärte der Gynäkologe: "Ich habe wenig Erfahrung mit dem System und habe daher folgende Frage: 'Sie haben mir beiliegendes Infoschreiben geschickt, dass eine Patientin von mir im Rahmen dieses Programms zu Ihnen kommt, ohne mir den Befund zu übermitteln. Was ist jetzt der vorgesehene Vorgang? Muss ich Ihnen schreiben, damit ich den Befund bekomme?" Husslein erhielt schließlich den Befund.

Die Rechtslage hat aber laut Franz Frühwald, Bundesfachgruppenobmann der österreichischen Radiologen in der Ärztekammer, auch noch andere Konsequenzen: "Datenschutzrechtlich kann ein (Mammografie-)Befund an andere Ärzte nur mit Zustimmung der Frau übermittelt werden. Haftungsrechtlich darf das nur dann erfolgen, wenn auch der betroffene Arzt dem zustimmt. Daher erfolgt die Vorab-Information, dass es einen Mammografie-Befund gibt. Wenn der Arzt will, kann er dann den Befund abrufen"

Problematik wäre "leicht lösbar"

Ursprünglich vorgesehen gewesen sei, dass der von der Patientin angegebene Vertrauensarzt den Mammografiebefund erhalte. Doch dagegen hätten sich rechtskundig gemachte Gynäkologen gewehrt. Frühwald sagte zu den Argumenten. "Die Gynäkologen haben erklärt, wenn eine Patientin einen von ihnen als Vertrauensarzt angebe, treffe ihn dann die Verantwortung, auch wenn er dies gar nicht sei oder die Frau nie wieder zu ihm zurückkehre."

Für den Gynäkologen Peter Husslein ließe sich die Problematik einfach lösen: "Ich schicke meine Patientinnen mit einer Zuweisung und der E-Card zum Radiologen und erhalte dann automatisch den Befund zurück. Die E-Card kann für diese Vorsorgeuntersuchungen dann durchaus zwei Jahre lang gesperrt sein. Das ist genauso, wie das jetzt 25 Jahre lang geschehen ist."