Ihre Familie hat mit Büsra T. (30) gänzlich gebrochen, in der U-Haft bekommt die dringend mordverdächtige Mutter derzeit keinen Besuch. Einsam sitzt die 30-Jährige in der Justizanstalt Josefstadt ein und wartet auf den ihr bevorstehenden Mordprozess. Der türkischstämmigen Frau aus traditioneller Familie wird vorgeworfen, ihr uneheliches Kind sieben Tage nach der Geburt in der Klinik Favoriten getötet zu haben – wir berichteten.
Die Eltern der Frau hätten das Kleine nie akzeptiert, ein uneheliches Kind ihre Ehre befleckt. Zudem hatten sich die Verwandten mit der türkischen Familie des Verlobten zerstritten, hieß es. Weil sie am Tag der geplanten Entlassung aus der Klinik (21.11.2024) nicht gewusst habe, wohin sie mit ihrem Säugling kann, soll Büsra T. den unumkehrbaren Trugschluss gefasst haben, die kleine Melek töten zu müssen.
Nur langsam soll der Verdächtigen die Tragweite ihres Handelns bewusst werden. Anfangs gelang es der inhaftierten Frau nicht einmal, zu weinen. Das sei nun anders: "Sie schluchzte ständig, ihre Augen sind stark gerötet", schilderte Anwältin Astrid Wagner nach einem Besuch am Wochenende den schlimmen Zustand der verzweifelten Mandantin. "Sie würde ihr Leben tauschen gegen das ihres Kindes", gab sich die Star-Juristin ergriffen.
Sie argumentiert damit, dass ihre Mandantin zum Zeitpunkt der Tat noch unter Einwirkung des Geburtsvorganges gewesen sei. Das würde mit maximal fünf Jahren Haft bestraft werden. Ob die Frau tatsächlich unter der sogenannten Kindbett-Depression litt, muss ein bestellter Psychiater klären. "Sie will eigentlich nur mit einer Frau reden", hatte Wagner erklärt und einen entsprechenden Antrag eingebracht, der konnte jedoch noch nicht bearbeitet werden.
Suizidgedanken? Hol Dir Hilfe, es gibt sie.
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Die Ermittlungen wegen Mordes laufen indes weiter – Details wie die Herkunft des verwendeten Plastiksacks werfen jedoch Fragen nach möglichen Mittätern auf. "Welche Rolle die Familien in dem Fall spielen, wird sich erst weisen", erklärte Anwältin Wagner. Möglich sei, dass die Verdächtige von Verwandten zur tragischen Tat gedrängt worden sei. Die Unschuldsvermutung gilt.