Coronavirus

Das sind die neuen harten Corona-Strafen der Stadt Wien

Die Stadt Wien verschärft die Corona-Strafen noch einmal deutlich. Masken-Verweigerern droht eine Geldstrafe von bis zu 500 Euro.

Roman Palman
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Teilnehmer einer Anti-Corona-Maßnahmen-Demo in Wien im Gespräch mit der Polizei
Teilnehmer einer Anti-Corona-Maßnahmen-Demo in Wien im Gespräch mit der Polizei
Isabelle Ouvrard / SEPA.Media / picturedesk.com

Mit der jüngsten COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung, die den aktuellen weichen Lockdown regelt, wurden neue Strafen für Corona-Sünder festgesetzt. Die Polizei ist nun nach dem Epidemiegesetz 1950 und dem COVID-19-Maßnahmengesetz ermächtigt, Geldstrafen mit Organstrafverfügung bis zu 90 Euro zu verhängen.

Das betrifft sowohl den Verstoß gegen den vorgeschriebenen Mindestabstand von zwei Metern sowie gegen die Maskenpflicht. Waren in der früheren Verordnung bisher 25 Euro (MNS-Verstoß) und 50 Euro (kein Abstandhalten) als Strafbeträge bei Organmandaten vorgesehen, so gilt nunmehr jeweils der Betrag von 90 Euro. So sieht es zumindest die Bundesregierung vor.

Bis 500 Euro Strafe

Die Stadt Wien legt jetzt aber noch einmal nach. Die Verwaltungsstrafbehörde hat die Strafsätze adaptiert, 30 Euro zusätzlich werden für den Verwaltungsaufwand fällig.

Bei der Nichteinhaltung des Mindestabstandes können künftig 120 Euro und für die Verletzung der Maskenpflicht eine Strafe von 120 Euro mit Strafverfügung eingehoben werden. Wie die Stadt Wien informiert ist nach oben aber noch mehr Luft:

"Der gesetzliche Maximalstrafrahmen für die Delikte – kein Abstandhalten und Nicht-Tragen von MNS – beträgt im Verwaltungsstrafverfahren 500 Euro (gemäß § 8 Abs. 2 COVID-19-MG und gemäß § 40 Abs. 2 EpiG)."

Auch eine Verletzung der Ausgangssperre wird weiterhin mit mindestens 150 Euro Strafe geahndet – hierzu gibt es keine Organstrafverfügung. Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 20 Uhr abends bis 6 Uhr früh.

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    Sonderthema Jugendliche

    Gesonderte Regelungen gibt es bei Jugendlichen im Alter von 14 bis 18 Jahren:

    Bei einem Strafbetrag von 120 Euro für Erwachsene können Jugendliche somit nach einer Anzeige mit einem Strafsatz von 60 Euro rechnen.

    Bei einer Verletzung der Ausgangssperre bleibt bei Jugendlichen der bisherige Strafsatz von 75 Euro aufrecht.

    Auch wenn die Strafen nun erhöht wurden, mahnen die Wiener Behörden, dass das noch nicht alles sein muss: "Nach den Erfahrungen der letzten Monate muss mit Änderungen der jeweils geltenden Verordnungsbestimmungen gerechnet werden. Die Strafhöhen könnten daher allenfalls auch neuerlich einer entsprechenden Adaptierung unterliegen."

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