Hammer-Urteil in der Schweiz

Unbelehrbare Raserin muss jetzt vier Jahre in Haft

Eine 25-jährige Schweizerin muss nach zahlreichen schweren Geschwindigkeitsübertretungen für vier Jahre ins Gefängnis.
Newsdesk Heute
27.04.2026, 09:24
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben

Eine junge Frau aus dem Schweizer Kanton Glarus ist wegen mehrfacher erheblicher Geschwindigkeitsübertretungen zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Die mittlerweile 25-Jährige hatte im Jahr 2021 insgesamt achtmal die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten. Besonders schwer wog dabei ein Fall, bei dem sie mit 238 km/h auf der Autobahn A3 unterwegs war – nahezu doppelt so schnell wie erlaubt.

Das Glarner Obergericht hatte die Frau bereits zuvor zu vier Jahren Haft verurteilt. Sie legte Beschwerde beim Bundesgericht in Lausanne ein, blieb dort jedoch erfolglos. Laut einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt könnte es sich um die bislang höchste Strafe für ein reines Raserdelikt in der Schweiz handeln.

Wie "20 Minuten" berichtet, wurden fünf der insgesamt acht Fahrten als Raserdelikte eingestuft. Besonders auffällig: Die Polizei kam der jungen Frau nicht durch einen Blitzer oder eine Verkehrskontrolle auf die Spur, sondern aufgrund von Handyaufnahmen, die sie während der Fahrten selbst gemacht hatte.

Handyaufnahmen als Beweismittel

Die Videos zeigten die Glarnerin am Steuer, teilweise sogar dabei, wie sie während der Fahrt ihren linken Fuß aus dem Fenster streckte. Die Aufnahmen wurden entdeckt, nachdem sie ein Strafverfahren gegen ihren Ex-Freund eingeleitet hatte. Die Fahrten absolvierte sie mit dem Sportwagen ihres Vaters.

Vor Gericht argumentierte die Frau, sie habe sich in einer emotional belastenden Phase befunden und sich von der sogenannten Autoposer-Szene inzwischen distanziert. Das Gericht zeigte sich davon jedoch unbeeindruckt und stellte fest, dass sie sogar kurz vor dem Prozess erneut mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen sein soll.

Gesamthaft vier Jahre Haft

Die Richter erklärten, ohne die weiteren Raserdelikte hätte es eine mildere Strafe gegeben. Doch die wiederholten Verstöße führten zu einer Gesamtstrafe von vier Jahren. Zusätzlich muss die Frau Gerichtskosten in Höhe von 3000 Franken (rund 3.200 Euro) bezahlen.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 27.04.2026, 09:36, 27.04.2026, 09:24
Jetzt E-Paper lesen