Anfang 2016 wird im Zuge der Steuerreform die Sachbezugswertgrenze erhöht, allerdings in Abhängigkeit vom CO2-Emissionswert. Fahrten mit dem Firmenwagen können also teurer werden.
Darf der Mitarbeiter den Firmenwagen auch privat nutzen, entsteht ein geldwerter Vorteil, der dem Arbeitnehmer zugutekommt, da er keinen eigenen Pkw mehr benötigt. Bisher betrugt der Sachbezugswert monatlich 1,5 Prozent vom Anschaffungswert. Mit der im Juli beschlossenen Steuerreform erhöht sich der Sachbezug um zwei Prozent oder maximal 960 statt bisher 720 Euro.
Die genaue Höhe hängt vom CO2- Ausstoß des Fahrzeugs ab, 2016 liegt die Obergrenze bei 130 Gramm pro Kilometer. Wird der Wert unterschritten, bleibt der Sachbezug weiterhin bei 1,5 Prozent.
Für Fahrzeuge ohne CO2-Ausstoß, also Elektroautos, muss kein Sachbezug angesetzt werden.
Zusätzlich gibt es ein weiteres Zuckerl: Künftig sind Elektroautos vorsteuerabzugsberechtigt, solange der Anschaffungswert unter 80.000 Euro liegt. Die CO2-Obergrenze wird ab 2016 jährlich verringert, 2017 sind es nur noch 127 Gramm, 2018 124 und 2109 nur mehr 124 Gramm.