Auf Facebook berichtet die Arbeiterkammer vom Schicksal einer steirischen Einzelhandelskauffrau. Diese habe während ihrer Karenz eine plötzliche Kündigung erhalten. Dabei habe sich der Arbeitgeber nicht einmal persönlich an sie gewandt, eine Kollegin überbrachte der Steirerin die unerfreuliche Nachricht.
Ebenso kurios war die Begründung des Arbeitgebers: Der frisch gebackenen Mutter wurde vorgeworfen, die Karenz weder gemeldet zu haben, noch erreichbar gewesen zu sein. Für die Steirerin waren dies haltlose Vorwürfe, sie entschied sich dagegen vorzugehen.
Die Frau holte sich Hilfe bei der Arbeiterkammer Steiermark. Zudem erklärte sie, dass sie ihre Schwangerschaft und Karenz fristgerecht mündlich gemeldet und ihre Kontaktdaten seither auch nicht geändert hatte. Des Weiteren habe sie ihre Arbeitsstelle auch regelmäßig mit ihrem Baby besucht.
Schlussendlich musste in der Causa ein Gericht entscheiden. Die Rechtssprechung fiel zu Gunsten der Mutter aus. Der Arbeitgeber konnte am Ende keine seiner Anschuldigungen belegen. Somit erhielt die Steirerin einen Schadensersatz in der Höhe von 6.500 Euro.