Politik

Wer eine Waffe will, wird nun streng durchleuchtet

In diesem Punkt wird das Waffengesetz verschärft: Bewerber müssen nun zum Verlässlichkeitstest. Eine Maßnahme, die Peter Pilz gefordert hat.

Heute Redaktion
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Symbolbild
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Bild: picturedesk.com

Bei diesem Nationalratsbeschluss werden Peter Pilz und seine Parteikollegen von "Jetzt" wohl im Sinne der Regierung stimmen. Diese reformiert das Waffengesetz und setzt damit im wesentlichen EU-Richtlinien um.

Anlassfall Neonazi-Security

Das ist aber nicht der Grund, warum Peter Pilz sich freuen wird. Vielmehr wird ihm gefallen, dass in Zukunft Antragsteller, die legal eine Waffe tragen wollen, nach dem Sicherheitspolizeigesetz geprüft werden.

Anlass war der Fall des rechtsextremen Security-Mitarbeiters, der beim BVT-U-Ausschuss und im Landesgericht Wien Dienst versah. Er besaß einen Waffenschein und Pilz verlangte vom Innenminister Kickl Auskunft, wie viele weitere Neonazis legal Waffen tragen.

Neonazis mit Waffenschein

Obwohl die Anfrage von Pilz noch nicht beantwortet wurde, gibt es eine erste Antwort. Aus der Parlamentsdirektion erfährt man, dass mehrere Personen, die einer extremistischen Szenen zuzurechnen sind, über Waffenpässe verfügen.

Um dem in Zukunft vorzubeugen wird ab 2019 beim Antragsteller eines Waffenscheins eine Verlässlichkeitsprüfung nach dem Sicherheitspolizeigesetz durchgeführt. Sinn der Sache laut Gesetz: Zu Überprüfen, ob bei einem Antragsteller die Gefahr besteht, dass dieser einen verfassungsgefährdenden Angriff gemäß des Paragraf 6 begehen werde.

Bei Polizisten, Militärpolizei und Justizwache ist so eine Überprüfung nicht nötig, da sie ohnehin für ihren Beruf "sicherheitsüberprüft" sind.

Jagdkarten

Ein von der SPÖ angeschlossener Entschließungsantrag wird ebenfalls umgesetzt. Der Polizei soll die Möglichkeit gegeben werden, beim Aussprechen eines Waffenverbotes auch gleich die Jagdkarte mitzunehmen. Da sind allerdings die Länder zuständig.

Weiters neu im Jagdgesetz

- Justizwachebeamte und Militärpolizisten dürfen (so wie "normale" Polizisten) ihre Waffe auch in der Freizeit tragen.

- Wer Waffenbesitz- und Jagdkarte hat, darf bald auch mit Faustfeuerwaffen jagen.

- Schalldämpfer bei der Jagd werden erlaubt.

- Sportschützen können die Zahl der erlaubten Waffen (Kategorie B) leichter erhöhen. Innerhalb von 20 Jahren dürfen sie bis zu zehn Stück besitzen.

Das Gesetz hat am Donnerstag den Innenausschuss des Parlaments passiert und ist damit bereit zur Abstimmung im Nationalrat. Es soll mit Anfang 2019 in Kraft treten. (red)