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Eifriger Parksheriff strafte Autos zweimal in Döbling

Am Wochenende lud sommerliches Wetter zum Wandern in der Natur ein. In Wien-Döbling kassierten gleich Dutzende Autofahrer reihenweise Strafzettel.

Maxim Zdziarski
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Der Einsatz eines Parksheriffs am Sonntag in Döbling dürfte sich offenbar gelohnt haben.
Der Einsatz eines Parksheriffs am Sonntag in Döbling dürfte sich offenbar gelohnt haben.
Leserreporter

Auf der Kahlenberger Straße waren am Wochenende wegen des schönen Wetters unzählige Wiener in den Weinbergen wandern. Doch die angenehmen Spaziergänge bei milden Temperaturen und strahlendem Sonnenschein bekamen spätestens am Heimweg einen äußerst bitteren Beigeschmack. Ein Parksheriff strafte nämlich reihenweise Falschparker ab, einige davon sogar doppelt, wie ein "Heute"-Leser berichtet. Kostenpunkt pro Wisch: 36 Euro. 

"Scheinbar strafte der Sheriff einmal am Weg nach oben und später beim Zurückgehen ab. Wir sind dort bei schönem Wetter oft wandern und lassen dafür das Auto weiter unten stehen. Das machen alle so und nie wurden wir hier abgestraft.", so Leserreporter Igor im "Heute"-Gespräch. Doch dieses Mal wurde von den Parküberwachungsorganen mit voller und doppelter Härte durchgegriffen.

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    Der Einsatz eines Parksheriffs am Sonntag in Döbling dürfte sich offenbar gelohnt haben.
    Der Einsatz eines Parksheriffs am Sonntag in Döbling dürfte sich offenbar gelohnt haben.
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    Strafe in Ordnung, aber nicht doppelt

    Die Strafe für das Falschparken selbst ist rechtlich gesehen völlig in Ordnung. Der Grund: Auf einer Fahrbahn mit Gegenverkehr dürfen nicht weniger als zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr übrig blieben. Genau das war am besagten Sonntag in den Kahlenberger Straße nicht der Fall. Also wurde gleich die ganze Reihe an Autos abgestraft. 

    Was allerdings laut Jurist Nikolaus Authried von der Rechtsberatung des ÖAMTC nicht zulässig ist, ist das mehrfache Strafen für dasselbe Delikt. "In dem konkreten Fall wäre ein weiterer Strafzettel nur dann zulässig, wenn der Lenker zwischendurch weggefahren und anschließend sein Auto nochmal geparkt und somit einen neuen Abstellvorgang vollzogen hätte", erklärt Authried.

    Wenn das aber nicht der Fall war, rät er dazu, einen Strafzettel innerhalb der Frist einzuzahlen und das zweite Strafmandat zu ignorieren. Nach Verstreichung der Frist würde dann ein Verfahren eingeleitet und eine Strafverfügung ausgestellt werden. Gegen diese wiederum solle man anschließend Einspruch erheben -  mit dem Verweis auf den bereits bezahlten Strafzettel. 

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