Jedes Jahr dasselbe Bild: Der Himmel erleuchtet in bunten Farben, Raketen steigen in die Luft und der Lärm der Böller hallt durch die Straßen. Doch Silvesterfeuerwerk ist nicht nur Spaß, sondern jedes Jahr auch ein gefährliches Risiko.
Immer wieder enden die feierlichen Knallereien in dramatischen Unfällen – beispielsweise mit schweren Verletzungen oder Bränden. Besonders die unsachgemäße Handhabung von Feuerwerkskörpern ist ein immer wiederkehrendes Problem.
In Wels hat man sich für den Jahreswechsel bereits etwas ganz Besonderes überlegt, um das Risiko zu minimieren: Auch heuer bleibt der Verkauf von Feuerwerkskörpern auf öffentlichem Grund verboten. Diese Maßnahme wurde schon zu Halloween erfolgreich umgesetzt.
Auch wenn Raketen und Böller für viele das Highlight jeder Silvesterfeier sind, gelten strenge Regeln: Feuerwerkskörper der Kategorie F1, wie Wunderkerzen oder Knallbonbons, dürfen ab 12 Jahren gekauft und verwendet werden. Für die größeren Raketen und Knallkörper der Kategorie F2 gilt ein Mindestalter von 16 Jahren.
Aber Vorsicht: Der Gebrauch von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ist im gesamten Ortsgebiet generell verboten. Besonders gefährlich wird es in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern oder Tankstellen.
Wer sich nicht an die Vorschriften hält, riskiert hohe Geldstrafen bis zu 3.600 Euro. Im schlimmsten Fall kann sogar eine Freiheitsstrafe drohen.
Sicherheitsreferent der Stadt Wels Gerhard Kroiß stellt klar: "Die mutwillige Zerstörung von fremdem Eigentum durch Feuerwerkskörper oder gar Böller ist ein absolutes ‚No Go‘!" Der Vizebürgermeister drängt die Bevölkerung zur Vernunft.
Umweltstadtrat Thomas Rammerstorfer appelliert für einen generellen Verzicht auf Feuerwerk zu Silvester. "Ich ersuche bei der Gestaltung ihrer Feier auch an die Menschen und Tiere zu denken, für die der Lärm, aber auch der durch die Knallerei freigesetzte Feinstaub eine große Belastung sind."