AK klärt auf

Warnung vor Urlaub – diese Kostenfalle droht jetzt

Der Urlaub ist gebucht, doch plötzlich drohen Aufpreise und Flugausfälle. Die AK erklärt, wann Reisende zahlen müssen – und wann man sich wehren kann.
Oberösterreich Heute
25.04.2026, 22:19
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Der Krieg im Nahen Osten sorgt für Nervosität bei Reisenden. Flugausfälle, Verspätungen und sogar Meldungen über Kerosinmangel: Viele fragen sich jetzt, ob der gebuchte Urlaub plötzlich teurer wird. Die Arbeiterkammer OÖ klärt Betroffene jetzt auf.

Nachträgliche Erhöhung teilweise zulässig

Besonders bei Pauschalreisen kann sich der Preis tatsächlich noch ändern, erklärt die AK. In vielen Verträgen ist eine sogenannte Preisgleitklausel enthalten. Heißt: Steigen etwa Treibstoffkosten oder Steuern, darf der Veranstalter nachträglich erhöhen – allerdings nur bis 20 Tage vor Abreise und unter klar geregelten Bedingungen.

Wichtig für Urlauber: Wird die Reise um mehr als acht Prozent teurer, kann kostenlos storniert werden. Bei individuell gebuchten Flügen dürfte die Situation laut AK entspannter sein. Wer Ticket und Hotel getrennt bucht, ist meist auf der sicheren Seite.

Denn: "Austrian Airlines und Lufthansa berechnen den Preis für das Ticket zum Buchungszeitpunkt und sehen keine nachträgliche Veränderung vor." Sollte dennoch ein Aufpreis verlangt werden, gilt: genau hinschauen.

AK unterstützt Betroffene

"Preiserhöhungen aufgrund von Kerosinzuschlägen wären nur zu akzeptieren, wenn dies auch rechtskonform vertraglich vereinbart wurde", so die AK. In vielen überprüften Fällen fehlen solche Klauseln. Wer trotzdem zur Kasse gebeten wird, kann reagieren.

Die AK rät, geforderte Beträge "unter Vorbehalt einer späteren Rückforderung" zu bezahlen. Wichtig dabei: Die Airline vorab schriftlich informieren, etwa per E-Mail mit Lesebestätigung. Noch heikler wird es bei Flugausfällen: Fällt die Verbindung weg, bleiben Reisende oft auf Zusatzkosten sitzen. Den Ticketpreis gibt es zurück – ob auch eine Entschädigung zusteht, hängt laut Kammer vom Einzelfall ab.

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