Kerosin-Schock

Airline verlangt Aufpreis für bereits gebuchte Flüge

Steigende Ölpreise treiben die Kerosin-Kosten. Dürfen die Airlines die Passagiere deshalb zur Kasse bitten? Das sagt die ÖAMTC-Juristin.
Heute Life
23.04.2026, 09:00
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Die Turbulenzen am Ölmarkt erreichen Europas Urlauber mit voller Wucht: Steigende Kerosinpreise bringen Airlines zunehmend unter Druck – und führen zu neuen, umstrittenen Geschäftsmodellen. Erstmals verlangt eine Fluggesellschaft nun Aufpreise für bereits gebuchte Tickets.

Konkret hat die spanische Billigairline Volotea das System "Fair Travel Promise" eingeführt, bei dem der Ticketpreis bis kurz vor Abflug nachträglich angepasst werden kann. Sieben Tage vor Reiseantritt wird geprüft, ob die Kosten gestiegen sind – in diesem Fall droht ein Zuschlag von bis zu 14 Euro pro Strecke und Person. Sinkende Preise sollen hingegen zu einer Gutschrift führen.

Treibstoff wird zum Preistreiber

Hintergrund ist eine massive Verteuerung von Rohöl: Innerhalb eines Monats ist der Preis um rund 40 Prozent gestiegen, in Teilen Asiens sogar um bis zu 80 Prozent. Da Kerosin rund ein Viertel bis ein Drittel der Betriebskosten von Airlines ausmacht, wirken sich solche Schwankungen unmittelbar auf Flugpreise aus.

Branchenverbände warnen bereits vor möglichen Engpässen, die sich künftig auf den Ticketpreis aufschlagen oder im Extremfall sogar Flugausfälle nach sich ziehen könnten. Die Luftfahrtgruppe Air France/KLM hat bereits die Treibstoffzuschläge für Langstreckenflüge von 50 auf 100 Euro erhöht.

Die rechtliche Lage

Doch dürfen Airlines ihre Kundinnen und Kunden nachträglich zur Kasse bitten? Die Antwort ist in den meisten Fällen klar: "Nein", wie ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner gegenüber "Heute" betont.

Grundsätzlich gilt: Wer ein Ticket kauft, schließt einen Vertrag zu einem fixen Preis ab. Nachträgliche Zuschläge sind laut Rechtsexperten nur in absoluten Ausnahmefällen zulässig – etwa bei unvorhersehbaren, extremen Änderungen der Rahmenbedingungen. Selbst starke Schwankungen beim Kerosinpreis zählen jedoch üblicherweise zum unternehmerischen Risiko der Airlines.

Unterschiede bei Pauschalreisen

Anders sieht die Lage bei Pauschalreisen aus: Reiseveranstalter dürfen Preissteigerungen unter bestimmten Bedingungen weitergeben – etwa bei höheren Treibstoffkosten. Voraussetzung ist jedoch eine entsprechende Vertragsklausel sowie eine rechtzeitige Information der Reisenden. Zudem sind solche Erhöhungen gedeckelt und müssen spätestens 20 Tage vor Reisebeginn angekündigt werden.

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