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"Warum muss ich länger in Quarantäne als der Kanzler?"

Peter Zweimüller muss wegen einer Corona-Infektion zwei Wochen zuhause bleiben. Er beklagt nun einen Doppelstandard der Behörden.

Clemens Pilz
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Peter Zweimüller erkrankte an Covid.
Peter Zweimüller erkrankte an Covid.
privat

Durch das Coronavirus hat Peter Zweimüller den Geschmackssinn verloren. Seither mundet ihm nicht nur sein Bier nicht mehr, auch die Bundespolitik stößt ihm sauer auf. "Ich wurde am 4. Jänner positiv getestet, sitze jetzt 14 Tage in Quarantäne und ärgere mich sehr. Ich bin nämlich in der gleichen Situation wie unser Bundeskanzler. Der Politiker macht aber nicht den Eindruck, als würde er jetzt zwei Wochen zuhause bleiben", so der Grazer Pensionist.

Der 71-Jährige hat daher eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Steiermark eingebracht und fordert eine Gleichbehandlung von Corona-Infizierten. Aus dem Team von Karl Nehammer heißt es, der ÖVP-Kanzler dürfe sich gemäß der Wiener Behörden tatsächlich schon nach fünf Tagen, also heute, aus der Isolation freitesten. Werden Politiker also bevorzugt behandelt, wie Zweimüller vermutet?

Kein Politiker-Bonus

Eine "Heute"-Recherche ergibt: Der Sachverhalt ist komplex. Die lokalen Gesundheitsbehörden entscheiden über die Quarantäne und orientieren sich dabei an den Empfehlungen des Gesundheitsministeriums. Diese sehen seit 8. Jänner das Freitesten nach fünf Tagen vor. Nehammer wurde zwar schon vor diesem Datum positiv getestet, sein Absonderungsbescheid vom 9. Jänner richtet sich aber bereits nach den neuen Regeln. Eine bittere Pille für Zweimüller, aber kein Politiker-Bonus.