Rechtliche Grenzen

Was dein Chef im Homeoffice kontrollieren darf

Arbeitgeber dürfen kontrollieren - aber nur unter strengen Auflagen. Dauerhafte Überwachung im Homeoffice ist verboten und kann teuer werden.
Technik Heute
14.04.2026, 10:07
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Im Homeoffice arbeiten viele Beschäftigte weitgehend unbeobachtet - doch das bedeutet nicht, dass der Arbeitgeber gar keine Kontrolle ausüben darf. Grundsätzlich hat der Chef das Recht zu prüfen, ob Arbeitsleistung erbracht wird. Wie diese Kontrolle jedoch erfolgt, ist streng geregelt.

Wer einen Betriebsrat hat, kann nicht einfach überwacht werden: Der Arbeitgeber darf Kontrollmaßnahmen nicht einseitig einführen. Es muss gemeinsam festgelegt werden, welche Daten erhoben und wie sie verarbeitet werden.

Wie computerwoche.de unter Berufung auf den Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander von Chrzanowski berichtet, ist eine dauerhafte Überwachung grundsätzlich unzulässig. Sie greift in die Menschenwürde und das Persönlichkeitsrecht ein. Auch die EU-Grundrechte-Charta verbietet eine lückenlose Kontrolle über längere Zeiträume.

Teams-Status ist kein Beweis

Viele Chefs schauen auf den Teams-Status ihrer Mitarbeiter - doch das ist rechtlich problematisch. "Eine solche Anzeige ist kein Beweismittel für Arbeitsverweigerung oder Fehlverhalten", erklärt der Experte. Eine dauerhafte Überwachung über Teams wäre nicht verhältnismäßig.

Auch Software wie Keylogger, die Tastatureingaben protokollieren, oder Programme, die regelmäßig Screenshots erstellen, sind in den meisten Fällen unzulässig. Dasselbe gilt für das Erstellen detaillierter Produktivitätsprofile einzelner Beschäftigter.

So kannst du dich wehren

Betroffene Mitarbeiter können sich beim betrieblichen Datenschutzbeauftragten oder beim Betriebsrat beschweren. Wer illegale Überwachung meldet, ist durch das Hinweisgeberschutzgesetz vor Sanktionen geschützt. Im Ernstfall kann sogar eine Geldentschädigung herausspringen.

Ein Tipp vom Experten: Selbst wenn Mitarbeiter einer Überwachung zustimmen, können sie diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Rechtlich tragfähiger ist es daher für Arbeitgeber, Kontrollen auf ein berechtigtes Interesse zu stützen - das muss aber gut begründet und dokumentiert werden.

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