Wien

Was in Wien aber noch fix geschlossen bleibt

Wie Bürgermeister Ludwig verkündete, wird Wien bei den Öffnungsschritten ab 19. Mai voll mitziehen. Einige Bereiche bleiben jedoch weiter geschlossen.

Stefanie Riegler
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Diskothek "Praterdome" in Wien
Diskothek "Praterdome" in Wien
Herbert P. Oczeret / APA / picturedesk.com

Der Countdown läuft: Am 19. Mai werden in Österreich Gastronomie, Tourismus, Sport und Kultur wieder geöffnet. Auch die Bundeshauptstadt Wien wird dabei voll mitziehen. Das bedeutet, dass auch die Innenbereiche in Lokalen öffnen.

Zuletzt hatte sich Bürgermeister Michael Ludwig wiederholt skeptisch über eine gleichzeitige Öffnung aller Bereiche geäußert. Es wurde spekuliert, dass etwa nur die Schanigärten in Wien öffnen. Das ist jetzt vom Tisch.

Clubs und Diskotheken müssen weiter warten

Für den Besuch in der Gastronomie oder eines Kulturbetriebs sowie für den Aufenthalt in einem Hotel ist entweder ein negatives Testergebnis, eine Impfung oder der Nachweis einer Genesung Voraussetzung. Alle genauen Regeln im Überblick findest du hier!

Auch Schulen kehren zum vollständigen Präsenzunterricht zurück. Hier wird drei Mal pro Woche getestet. Sporteinrichtungen und Freizeitbetriebe dürfen ebenfalls wieder öffnen. Sperrstunde ist überall wie auch in der Gastronomie um 22 Uhr.

Gerade unter diesem Aspekt heißt es für einige Betriebe weiter warten. Konkret geht es um die Nachtgastronomie. Sie wurde von der Pandemie am härtesten getroffen. Clubs und Diskotheken haben seit über einem Jahr geschlossen. 

"Treiber der Pandemie"

"Enge Räume mit lauter Musik und dazu das eine oder andere Glas Alkohol - das ist natürlich ein Treiber der Pandemie. Es wird von uns allen abhängig sein, ob eine Öffnung möglich ist", erklärte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger bei der Pressekonferenz der Regierung am 23 April.

Sie stellte eine Perspektive ab Juli in Aussicht. Diese ist natürlich abhängig vom Infektionsgeschehen. Auch sogenannte Massenevents können laut den Plänen noch nicht stattfinden.

Maximal 50 Personen bei Veranstaltungen ohne Sitzplätze

Kulturveranstaltungen dürfen mit zugewiesenen Sitzplätzen outdoor mit maximal 3.000 und indoor mit maximal 1.500 Personen durchgeführt werden. An Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze können maximal 50 Personen teilnehmen. Das gilt auch für private Feiern wie Hochzeiten.

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