Ein Einbruch in den eigenen vier Wänden ist für die Betroffenen oft ein großer Schock. Durch die Verletzung der Privatsphäre geht nicht nur das Sicherheitsgefühl verloren, auch die Psyche leidet. Dennoch: Wenn Sie einen Einbruch feststellen – bewahren Sie bitte Ruhe. Zwar ist es nicht einfach, angesichts der Misere besonnen zu bleiben, aber gerade jetzt ist überlegtes Handeln wichtig. Wenn Sie den Verdacht haben, dass der oder die Täter noch anwesend sind dann verständigen Sie bitte sofort die Polizei (Telefonnummer 112 sowie auch 133) und teilen Sie den Beamten mit, was genau geschehen ist.
Verändern Sie möglichst nichts in der Wohnung, da sonst Spuren vernichtet werden. Machen Sie Fotos vom Zustand der Wohnung und von Beschädigungen und Einbruchsspuren. Melden Sie den Schaden sofort Ihrer Versicherung. Fertigen Sie unverzüglich eine Liste der gestohlenen und/oder beschädigten Gegenstände (die so genannte Stehlgutliste) für Polizei und Versicherung an. Fragen Sie, ob Fotos zur Dokumentation ausreichen, bevor Sie mit dem Aufräumen beginnen. Erkundigen Sie sich, ob ein Versicherungsmitarbeiter persönlich zur Vorortbesichtigung vorbei kommt. Klären Sie, was die Versicherung zur Regulierung benötigt (zum Beispiel Belege und Auflistung der gestohlenen und/oder beschädigten Sachen). Klären Sie, wie nicht mehr funktionierende Wohnungssicherungen (zum Beispiel Tür- oder Fensterverriegelungen) gesichert werden können. Um den Schaden so gering wie möglich zu halten, sperren Sie sofort Ihre Scheck- und Kreditkarten. Bei Verlust von Sparbüchern und Wertpapieren veranlassen Sie bei der Bank die sofortige Sperre. Denken Sie daran, dass Sie dazu verpflichtet sind, Ihrer Versicherung alle Auskünfte zur Ermittlung und Bewertung des Schadens zu geben.