Begonnen hatte alles mit einer Buchungsanfrage – Frau Huber (Name von der Redaktion geändert, Anm.) wollte einen Gesundheitsurlaub in einem Wellnesshotel machen. Mit dabei sollte wie immer ihr Assistenzhund Maja sein – er unterstützt sie, indem er Türen öffnet oder Gegenstände aufhebt. Frau Huber kann dies aufgrund einer Mobilitätseinschränkung nicht selbst tun, ist also auf Maja angewiesen. Dem Hotel schien das egal zu sein, Frau Huber durfte kein Zimmer buchen.
Dass sie Maja auch im Urlaub an ihrer Seite braucht, schrieb Frau Huber gleich in die Buchungsanfrage. Vom Hotel kam die Antwort, dass sie doch in anderen Standorten der Hotelkette ihren Urlaub verbringen könne und schickte eine Liste mit Unterkünften, an denen Tiere erlaubt seien. Frau Huber fragte bei einem der angegebenen Hotels an, bekam wieder eine Absage. Hunde seien nur im Hotelzimmer und in der Lobby erlaubt, in den Wellnessbereich, ins Restaurant oder in die Therapiebereiche dürfen sie nicht. Ausnahmen würden hier auch für Assistenzhunde keine gemacht werden. "Das ist in vielen Bereichen so, auch in Freibädern. Das macht einen massiv betroffen", ärgert sich Frau Huber. Durch Schulungen solle man Personal den Unterschied zwischen Haustieren und Assistenzhunden klarmachen: "Das wäre ein Schritt in die richtige Richtung", so Frau Huber.
Obwohl es viel Mut erforderte, machte Frau Huber, vertreten durch den Klagsverband, Schadenersatz aufgrund einer Diskriminierung nach dem Behindertengleichstellungsgesetz beim Zugang zu einer Dienstleistung geltend. "Dieser Schritt war gut überlegt und mühsam. Die Streitschlichtung schlug aber nach fünf Minuten fehl". Deswegen wagte sie den Gang vor Gericht und war erfolgreich. Es wird klar: Assistenzhunde sind nicht mit Haustieren gleichzusetzen, die Vorschrift, dass alle Tiere bestimmte Bereiche des Hotels nicht betreten dürfen, ist nach dem Behindertengleichstellungsgesetz diskriminierend. Auch in hygienischer Hinsicht entsteht durch Assistenzhunde keine Mehrbelastung. Das Gericht sprach der Klägerin einen Schadenersatz von 800 Euro zu. Das Urteil ist rechtskräftig.
Lisa Schrammel hat die Klägerin für den Klagsverband vor Gericht vertreten und verweist auf das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz: "Menschen mit Behinderungen dürfen beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen nicht diskriminiert werden. Das schließt das Mitführen von Assistenzhunden mit ein. Mit dem Urteil wurde erstmals gerichtlich festgestellt, dass Assistenzhunde ihre Halter*innen in Hotels überallhin dorthin begleiten dürfen, wo auch Hotelgäste Zutritt haben".
In Österreich gibt es aktuell rund 560 aktive Assistenzhunde, wie Zahlen von Veterinärmediziner Karl Weissenbacher zeigen. Es sind also hunderte Personen auf sie angewiesen, immer wieder kommt es zu Problemen, wie Gloria Petrovics, Vorsitzende des Vereins Freunde der Assistenzhunde Europas, weiß: "Diskriminierungen von Menschen mit Assistenzhunden passieren am laufenden Band."