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"Wegen des Machtgefühls" – Mann erwürgt 81-Jährigen

In der Schweiz wurde ein 32-Jähriger wegen Mordes zu sechs Jahren Haft verurteilt. Er hatte einen Pensionisten erwürgt – offenbar zum Vergnügen.

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Handschellen (Symbolbild)
Handschellen (Symbolbild)
Bild: iStock

Ein 81-jähriger aus der Schweiz wurde letztes Jahr im Jänner tot am Ufer der Limmat in Würenlos (Kanton Aargau) gefunden. Vor Ort nahm die Polizei einen damals 31-jährigen Verdächtigen aus dem Kanton Zürich fest. Wegen Mordes musste sich der Mann am Dienstag vor dem Bezirksgericht im Schweizer Baden verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, sein Opfer zufällig ausgesucht zu haben. Nachdem der Beschuldigte ursprünglich Suizidabsichten gehegt habe, sei ihm der Gedanke gekommen, einen älteren Mann zu suchen und diesen zu töten.

"Ich habe den Mann mit aller Kraft gewürgt"

"In mir hat sich ein Druck aufgebaut. Ich dachte mir, wenn ich nicht sterbe, muss jemand anders sterben. Ich habe nach einem älteren Mann gesucht, der sein Leben schon gelebt hat", sagte der Beschuldigte vor Gericht. Laut Anklage sprang der Beschuldigte nach einem kurzen Gespräch das Opfer unvermittelt von hinten an und strangulierte es mit einem Unterarmwürgegriff. "Ich habe den Mann mit aller Kraft gewürgt. Ich wollte, dass es schnell geht", so der Beschuldigte.

Danach habe er die Polizei alarmiert und sich widerstandslos festnehmen lassen. "Während der Tat habe ich nicht darüber nachgedacht, dass mein Handeln falsch sein könnte. Erst als ich die Polizisten sah, wusste ich, dass es ein Fehler war. Ich habe mich geschämt", so der Beschuldigte. Zum Schluss sagte er: "Es tut mir leid. Ich wünschte, ich hätte anders gehandelt. Ich kann es leider nicht mehr rückgängig machen."

Auf der Suche nach Opfer

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren. Diese soll zugunsten der stationären Maßnahme, auch kleine Verwahrung genannt, aufgeschoben werden. "Die Tat war absolut sinnlos, skrupellos und brutal", sagte die Staatsanwältin am Dienstag vor Gericht. Der Beschuldigte habe wie "ein Jagdhund für mehrere Stunden nach einem Opfer gesucht". Er habe sein Opfer "aus purer Todeslust und zur Empfindung eines Machtgefühls" getötet.

Vorsätzliche Tötung oder Mord?

Laut dem Verteidiger handelte es sich um vorsätzliche Tötung und nicht um Mord. "Mord findet nur statt, wenn eine Beziehung zwischen Opfer und Täter besteht", sagte der Verteidiger. Dies sei hier nicht der Fall, da es sich beim Getöteten um ein Zufallsopfer handelt. Auch von einer besonderen Skrupellosigkeit, die es für die Qualifizierung der Tat als Mord brauche, könne nicht die Rede sein. "Das ist Interpretationssache. Erwürgen von hinten ist nicht heimtückischer, als Erwürgen von vorne", so der Anwalt.

Persönlichkeitsstörung und Asperger-Syndrom

Sein Mandant sei zudem vermindert schuldfähig. Ein psychiatrischer Gutachter diagnostizierte beim Beschuldigten eine kombinierte Persönlichkeitsstörung. Hinzu kommen ein Asperger-Syndrom sowie eine depressive Störung. Zum Tatzeitpunkt habe er sich in einem psychischen Ausnahmezustand befunden. Seine Steuerungsfähigkeit wie auch seine Einsichtsfähigkeit seien vermindert gewesen.

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    Der Angeklagte
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