Haarige Angelegenheit im Heer

Wegen Frisur! Mann muss 2.000 Euro Strafe zahlen

Ein Oberstleutnant bekam wegen seiner Frisur eine saftige Geldstrafe aufgebrummt. Das höchste Gericht bestätigte die Disziplinarmaßnahme.
Newsdesk Heute
17.06.2025, 17:34
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Ein Offizier des Militärkommandos Vorarlberg wollte sich offenbar nicht vorschreiben lassen, wie er seine Haare zu tragen hat – und bekam dafür nun die Quittung: Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat eine Geldstrafe wegen Verstoßes gegen die militärische Haarordnung bestätigt.

Laut Erlass des Verteidigungsministeriums von 2017 dürfen männliche Soldaten ihre Haare nur kurz tragen. Sie dürfen dabei nicht Augen, Ohren oder den Hemdkragen berühren. Der betroffene Oberstleutnant ließ seine Haare jedoch wachsen und band sie sich – wie bei Soldatinnen erlaubt – zu einem Pferdeschwanz zusammen.

2.000 Euro Strafe

Die Bundesdisziplinarbehörde verhängte ursprünglich eine Geldstrafe von 3.000 Euro plus 300 Euro Verfahrenskosten. Das Bundesverwaltungsgericht senkte später die Strafe auf 2.000 Euro, bestätigte aber den Disziplinarverstoß grundsätzlich. Der Soldat wurde damit für seine Frisur, nicht aber wegen Ungehorsams gegenüber einem konkreten Befehl verurteilt.

Der Disziplinaranwalt des Verteidigungsministeriums war mit diesem Teil der Entscheidung nicht einverstanden und brachte den Fall vor den Verwaltungsgerichtshof. Ziel: Die Verurteilung auch wegen Missachtung eines Haarschneidebefehls des Vorarlberger Militärkommandanten.

Verwaltungskosten für den Staat

Doch das Höchstgericht stellte klar: Der Offizier hatte ein sogenanntes Remonstrationsrecht – also das Recht, sich gegen den Befehl zu beschweren. Deshalb durfte er diesen auch vorerst ignorieren, ohne dafür bestraft zu werden.

Weil der Soldat in diesem Punkt recht bekam, muss der Bund ihm laut Entscheidung des VwGH nun 1.106,40 Euro an Verfahrenskosten ersetzen. Die Strafe für den eigentlichen Frisurverstoß bleibt jedoch bestehen.

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