Der Rahmen für Parkverstöße wird in Vorarlberg erhöht. Ein neuer Gesetzesentwurf sieht eine Verdoppelung der Höchststrafe von 300 auf 600 Euro vor. Obwohl die meisten Verstöße weiterhin meist mit geringeren Beträgen via Organmandat oder Anonymverfügung geahndet werden, steigen die Bußgelder künftig deutlich an.
Die Anpassung erfolgt erstmals seit 27 Jahren und reagiert auch auf die wachsenden Kostenlücken der Gemeinden sowie auf den verstärkten EU-Auslandstourismus. Wie der "ORF" berichtet, sollen höhere Strafen zudem das Eintreiben von Geldbußen bei ausländischen Verkehrssündern erleichtern.
Zukünftig sollen Gemeinden zudem Kennzeichenerfassungssysteme einsetzen dürfen, obwohl die Anschaffung und Wartung der Technik kostspielig ist: Es wird mit Anschaffungskosten von etwa 30.000 bis 60.000 Euro und mit Wartungskosten von rund 9.000 Euro pro Jahr gerechnet. Außerdem ist der Einsatz von Parkkrallen geplant, um besonders hartnäckige Falschparker, insbesondere aus Ländern ohne Vollstreckungsabkommen, am Wegfahren zu hindern.
Darüber hinaus soll das bisherige Beschäftigungsverbot für ausländische Parküberwachungsorgane aufgehoben werden, um den Personalengpässen bei Gemeinden entgegenzukommen. Künftig genügt es, dass diese Mitarbeiter volljährig und zuverlässig sind, ein Strafregisterauszug ist Teil der Überprüfung.
Die Begutachtungsfrist für die Gesetzesänderung endete am 10. Juni. Ein genauer Termin für die Beratung im Landtag steht noch aus.