Ärger um Mietvertrag

Wegen Job von Opa! Enkelin muss aus Wohnung raus

Seit 1965 war die Wohnung mit dem Dienstverhältnis ihres Opas verbunden. Jahrzehnte später wollte die Enkelin den Mietvertrag übernehmen, ohne Erfolg.
André Wilding
15.09.2026, 11:36
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Eine Wohnung, die ihr Großvater bereits im Jahr 1965 bekam, wird für eine Enkelin Jahrzehnte später zum Fall für den Obersten Gerichtshof. Die Frau wollte nach dem Tod ihrer Großeltern in der Wohnung bleiben. Doch die Eigentümerin verlangte die Räumung - und bekam letztlich recht. Darüber berichtet die "Kleine Zeitung".

Der Ursprung des Streits reicht mehr als 60 Jahre zurück. Der Großvater hatte die Wohnung 1965 aufgrund seines damaligen Dienstverhältnisses erhalten. Es handelte sich damit um eine Dienstwohnung.

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Nach Opa blieb Oma in der Wohnung

Im Jahr 2021 starb der Großvater. Nach Darstellung der Vermieterseite durfte seine Witwe anschließend aus sozialen Gründen weiterhin in der Wohnung leben. Zwei Jahre später starb auch sie, heißt es im Bericht der Tageszeitung.

Danach lebte die Enkelin in der Wohnung. Sie war der Ansicht, in den Mietvertrag eintreten zu können. Die Eigentümerin, eine Aktiengesellschaft, sah das anders und brachte eine Räumungsklage ein.

Ihr Argument: Weil die Wohnung ursprünglich als Dienstwohnung vergeben worden war, könne die Enkelin nicht nach den sonst geltenden Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes in den Vertrag eintreten.

Enkelin scheitert vor Gerichten

Schon das zuständige Bezirksgericht entschied laut "Kleine Zeitung", dass die Frau die Wohnung räumen muss. Bei der letzten Verhandlung in erster Instanz erschien sie ohne Rechtsvertretung, weil sie rechtzeitig keinen neuen Vertreter gefunden hatte. Ihre Bitte um eine Vertagung wurde abgelehnt. Die höheren Instanzen sahen darin keinen Verfahrensmangel.

Auch das Landesgericht Innsbruck gab der Räumungsklage statt. Schließlich landete der Fall beim Obersten Gerichtshof.

Dort argumentierte die Enkelin, die Nachwirkung des früheren Dienstverhältnisses ihres Großvaters werde "ins Uferlose" überspannt, wenn es noch Jahrzehnte später Folgen für sie habe.

OGH sieht "sehr strenge Maßstäbe"

Grundsätzlich könne aus einer Dienstwohnung später durchaus ein vom Mietrechtsgesetz geschütztes Mietverhältnis werden, stellte der OGH klar. Eine solche Änderung könne auch stillschweigend erfolgen.

Dafür würden allerdings "sehr strenge Maßstäbe" gelten, berichtet die "Kleine Zeitung" Der OGH verwies auf seine Rechtsprechung: "Allein aus der – auch jahrelangen – Weiterbelassung des Arbeitnehmers in der Dienstwohnung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann nicht ohne weiteres auf den Willen des Arbeitgebers geschlossen werden, nunmehr mit dem Arbeitnehmer einen nach dem MRG geschützten Mietvertrag abzuschließen".

Verbindung zu Dienstwohnung bestand weiter

Auch das Argument, dass der ursprüngliche Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis längst keine entscheidende Rolle mehr spiele, überzeugte den OGH nicht.

Da der ursprüngliche Dienstnehmer "erst im Jahr 2021 und dessen Witwe im Jahr 2023 verstarben, kann auch keine Rede davon sein, dass im Zeitpunkt des behaupteten Eintritts der Beklagten die Wohnung bereits 'jahrzehntelang' der Witwe und der Enkelin überlassen worden wäre und der Konnex zum Dienstverhältnis nur noch 'historischer Natur' gewesen sei", heißt es im Bericht der Tageszeitung.

Damit steht die Entscheidung fest: Die Enkelin muss die frühere Dienstwohnung ihres Großvaters räumen. Die Eigentümerin bekommt das Objekt zurück.

wil,15.09.2026, 11:36