Erbrechen, Atemnot

Wegen verunreinigter Babynahrung – Familie klagt Nestlé

Wochenlang litt ein Baby aus Dornbirn unter Erbrechen und Atemnot. Jetzt klagen die Eltern Nestlé – es geht um zurückgerufene Säuglingsnahrung.
Österreich Heute
29.07.2026, 11:42
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Eine Familie aus Dornbirn zieht gegen den Lebensmittelriesen Nestlé vor Gericht. Ihr Baby soll nach dem Verzehr von BEBA-Pre-Säuglingsnahrung wochenlang unter massivem Erbrechen und Atemnot gelitten haben. Nun wurde der erste österreichweite Zivilprozess wegen der kontaminierten Säuglingsnahrung eingeleitet.

Laut den Eltern traten die Beschwerden ihres Kindes zwischen dem 10. November und dem 30. Dezember 2025 täglich auf. Ärzte in Dornbirn stellten eine deutliche Gewichtsabnahme fest und diagnostizierten schwere Intoxikationserscheinungen. Auffällig: Nachdem die betroffene Produktcharge nicht mehr verwendet wurde, verschwanden laut Familie auch die Symptome.

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Kein einfaches Verfahren

Die Eltern machen nun Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schmerzengeld und Pflegeaufwand geltend. Vertreten werden sie von Konzipient Daniel Janko von der Kanzlei Häusle & Rützler. Dieser spricht von einem Verfahren "David gegen Goliath".

Bereits vor dem Bezirksgericht für Handelssachen Wien gibt es Streit um das Verfahren. Wie Janko erklärt, habe das Gericht zunächst ein mikrobiologisches Sachverständigengutachten angeordnet. "Gegen die vom Gericht in Aussicht genommene Gutachterin erhob die beklagte Partei Nestlé am 23. Juli 2026 Einwände. Und zwar wegen angeblicher Befangenheit dieser Gutachterin durch deren Funktion bei einem konkurrierenden Unternehmen", heißt es in den Vorarlberger Nachrichten.

Riesen-Konzern schreckt ab

Daniel Janko sieht in dem Fall ein deutliches Ungleichgewicht zwischen einer einzelnen Familie und einem international tätigen Konzern. Zudem geht er davon aus, dass es in Österreich eine hohe Dunkelziffer weiterer betroffener Kinder geben könnte, da viele Eltern die Beschwerden ihrer Babys nicht mit der Säuglingsnahrung in Verbindung gebracht oder aus Respekt vor einem Rechtsstreit gegen einen Großkonzern auf rechtliche Schritte verzichtet hätten.

Janko wartet nun auf die nächsten Schritte des Gerichts und betont: "Unser Fall zeigt, dass auch Großkonzerne nicht schalten und walten können, wie sie wollen."

Verunreinigung mit Giftstoff

Anfang 2026 hatte Nestlé vorsorglich mehrere Chargen von BEBA-Säuglingsnahrung zurückgerufen. Grund war eine mögliche Verunreinigung mit Cereulid, einem Giftstoff des Bakteriums Bacillus cereus. Nach Angaben des Herstellers gelangte der Stoff über einen Zulieferer in das Produkt. Zwar seien bei Stichproben nur sehr geringe Mengen festgestellt worden, dennoch wurde der Rückruf später auf weitere Chargen ausgeweitet.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 30.07.2026, 12:06, 29.07.2026, 11:42