Fall ging bis vor OGH

Weil Pizza nicht schmeckte – Koch stach Wirt nieder

Nach einem blutigen Streit in einer Kärntner Pizzeria hat der OGH dem schwer verletzten Wirt nun deutlich mehr Schmerzensgeld zugesprochen.
Österreich Heute
31.10.2025, 05:30
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben

Eine Feier in einer Pizzeria in Kärnten eskalierte, endete mit einem Großeinsatz von Polizei und Rettung. In dem Lokal im Bezirk Villach-Land war es zwischen einem slowenischen Koch (54) und seinem Chef zu einem heftigen Streit gekommen. Der Pizzakoch forderte seinen Lohn, der Wirt verspottete die Kochkünste des Mannes – die Situation eskalierte.

PIzzabäcker griff zu Steakmesser

Der Pizzabäcker griff zu einem Steakmesser, stach dem Wirt mehrmals in Kopf und Rücken. Das Opfer erlitt lebensgefährliche Verletzungen, darunter ein Schädel-Hirn-Trauma und eine Sprachstörung. Die Messerstiche waren so heftig, dass die 23 Zentimeter lange Klinge abbrach. Der Vorfall spielte sich schon in der Corona-Zeit im Jahr 2020 ab.

Der Verdächtige wurde 2021 in Klagenfurt wegen grob fahrlässiger Körperverletzung zu einem Jahr unbedingter Haft verurteilt. Der ursprüngliche Mordvorwurf hielt vor Gericht nicht.

Wirt ging bis vor den OGH

Der schwerverletzte Gastronom bekam im Strafprozess 2.500 Euro zugesprochen – das reichte ihm nicht. Im Zivilverfahren forderte er insgesamt 50.000 Euro. Das Landesgericht Klagenfurt und später das Oberlandesgericht Graz lehnten eine Erhöhung ab. Der Streit um Schadenersatz zog sich jahrelang und ging nun bis vor den Obersten Gerichtshof.

18.000 Euro zugesprochen

Der jahrelange Rechtsstreit zahlte sich für den Kärntner schlussendlich aus. Der OGH kippte die Entscheidung der unteren Instanzen. Die Begründung: Die Verletzungen seien massiv gewesen, die psychischen Folgen wie Panikattacken und Schlafstörungen beeinträchtigen das Opfer noch immer. Die Höchstrichter entschieden auf 18.000 Euro Schmerzengeld – abzüglich der bereits erhaltenen Summe erhält das Opfer noch 15.500 Euro. Das Rechtspanorama der "Presse" berichtete zuerst über den Fall.

{title && {title} } red, {title && {title} } 31.10.2025, 05:30
Jetzt E-Paper lesen