Roland Weißmann ist nicht nur als Generaldirektor zurückgetreten, sondern wurde jetzt auch vom ORF gefeuert. Doch damit ist die Causa lange nicht am Ende. Noch immer sieht sich der Ex-General zum Rücktritt gedrängt und mit falschen Anschuldigungen konfrontiert.
Wie berichtet, war in der ersten großen Aussendung des ORF von sexueller Belästigung die Rede. Wie das ORF-Radio Ö1 in Bezug auf Compliance-Experten berichtet, sei dieser Vorwurf aber nicht aufrechtzuerhalten und vom Tisch. Weißmann will den ORF deshalb jetzt auf Verdienstentgang und Rufschädigung klagen.
Für den ORF könnte das richtig teuer werden. Denn Weißmanns Anwalt Oliver Scherbaum will nicht nur das entgangene Gehalt bis zum Ende der Periode, sondern jenes der nächsten fünf Jahre einklagen. Eine Wiederwahl Weißmanns wäre ohne die Vorwürfe sehr wahrscheinlich gewesen, so die Argumentation. Bei 427.000 Euro Jahresgehalt ist das eine ordentliche Summe.
"Da wird der ORF haften für diesen Schaden", ist der Anwalt zuversichtlich. Er hat immerhin – im Gegensatz zur Öffentlichkeit – auch Einblick in den Compliance-Bericht zur Causa Weißmann.
Etwaige Millionen-Entschädigungen würden immerhin wohl nicht auf den Gebührenzahler zurückfallen. Der ORF könne sich überlegen, einen Regressanspruch gegen die am Schaden beteiligten Mitglieder des Stiftungsrats zu stellen, erklärt Arbeitsrechtsexpertin Katharina Körber-Risak. Das Problem sei hier die "voreilige Veröffentlichung völlig ungeprüfter Vorwürfe", so die Anwältin. "Dafür haften sie dann auch."
Die Stiftungsratsspitze beteuert hingegen, stundenlang an dem Text gefeilt zu haben. Auch Anwälte, das gesamte Direktorium und die jetzige ORF-Chefin seien dabei gewesen. Weil Weißmann jetzt vom ORF gekündigt wurde, sehe man sich im Vorgehen noch dazu bestätigt, heißt es auf Ö1.