Das sagt jetzt sein Anwalt

"Nicht hinnehmen" – Weißmann wehrt sich gegen Kündigung

Nach der Compliance-Prüfung im ORF sieht sich Ex-Generaldirektor Roland Weißmann entlastet - sein Anwalt übt nun scharfe Kritik.
André Wilding
08.04.2026, 14:18
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In der Causa rund um den früheren ORF-Chef Roland Weißmann sorgt das Ergebnis der internen Untersuchung für neue Brisanz – wie "Heute" berichtete, hat der ORF das Dienstverhältnis mit dem ehemaligen General aufgelöst. Sein Rechtsvertreter Oliver Scherbaum meldet sich nun ausführlich zu Wort. Weißmann, der derzeit beurlaubt ist, wird sich gegen seine Kündigung wehren.

Laut seines Anwalts hat Weißmann am Mittwoch vom Ergebnis der Compliance-Prüfung erfahren. Scherbaum zitiert in einer Aussendung dabei zentrale Passagen aus der Untersuchung:

"Im Rahmen einer Gesamtwürdigung der vorliegenden Aussagen wie auch der vorgelegten Unterlagen sind Frau Dr. Scheck-Kollmann und wir zum Ergebnis gekommen, dass das überprüfte Verhalten die Definition der sexuellen Belästigung (§ 6 Abs 2 GlBG) nicht erfüllt. Dies liegt vor allem daran, dass wir nicht feststellen konnten, dass Mag. Weißmann zu irgendeinem Zeitpunkt berufliche Konsequenzen, welcher Natur auch immer, gegenüber der Betroffenen angedroht oder auch nur angedacht hätte, wenn sie seinen Avancen nicht nachgibt. Vielmehr zeigt das faktische Verhalten von Mag. Weißmann während und nach dem Untersuchungszeitraum, dass die Ablehnung durch die Betroffene für sie keinerlei negative berufliche Konsequenzen und auch sonst keinen Einfluss auf ihr Arbeitsumfeld hatte. Schließlich konnte auch die Unerwünschtheit des Verhaltens von Mag. Weißmann nicht mit der notwendigen Wahrscheinlichkeit festgestellt werden."

"Es liegt keine sexuelle Belästigung vor"

Scherbaum weiter: "Klarer kann das Ergebnis dieser Untersuchung nicht ausfallen. Es liegt keine sexuelle Belästigung und auch kein sonstiges Fehlverhalten durch meinen Mandanten vor. Der Vorwurf der sexuellen Belästigung ist in sich zusammengebrochen. Das Ergebnis bestätigt, was Mag. Weißmann seit Beginn der Diskussion um seine Person gesagt hat.
Dass der ORF dennoch von angeblichen Verstößen gegen "ethische Standards" spricht, ist ein durchschaubarer Versuch, trotz klarer Entlastung ein Fehlverhalten zu konstruieren. Dafür gibt es weder eine tatsächliche Grundlage noch eine rechtliche Rechtfertigung.

Weißmanns Anwalt stellt sich nun die Frage, wozu der Sachverhalt überhaupt untersucht wurde, wenn sein Mandant "trotz vollumfänglicher Entlastung vom Direktorium vor die Türe gesetzt wird". Der ehemalige ORF-General hat eine neunmonatige Kündigungsfrist, wie "Heute" erfuhr.

Der bemühte "Anschein eines unangemessenen Verhaltens" stütze sich, so Anwalt Scherbaum weiter, – "soweit überhaupt nachvollziehbar" – "ausschließlich auf private Kommunikation zwischen zwei erwachsenen Personen".

Klare Trennung: Beruf und Privat

Weißmann habe stets eine klare Trennung zwischen privatem und beruflichem Verhalten eingehalten. Ein arbeitsrechtlicher Bezug werde vom ORF lediglich behauptet, aber nicht belegt, heißt es in der Aussendung.

Roland Weißmann habe diese Kommunikation niemals öffentlich gemacht, "dies war die ORF-Mitarbeiterin vertreten durch ihren Anwalt und das Stiftungsratspräsidium, das mit einer Presseaussendung überhaupt erst einen öffentlichen Anschein in dieser Causa erweckt hat."

Dieses Verhalten sei nicht Roland Weißmann zuzurechnen, die daraus nun konstruierte "Unternehmensschädigung" sei sachlich unhaltbar. Die Privatsphäre zwischen zwei Menschen sei absolut geschützt - auch ein ORF Generaldirektor habe ein Recht auf Privatsphäre. Die Beendigung des Dienstverhältnisses trotz vollständiger Entlastung sei daher "nicht nur unverständlich, sondern wirft grundlegende Fragen zur Fairness und Rechtsstaatlichkeit des Vorgehens des ORF auf".

"Wird dieses Vorgehen nicht hinnehmen"

Roland Weißmann wurde laut Scherbaum seit dem 4. März "einer für Österreich bislang beispiellosen öffentlichen Vorverurteilung ausgesetzt und in einer 'Nacht und Nebel-Aktion' nach 31 Jahren vor der Wiederbestellung als ORF Generaldirektor aus dem Amt gedrängt". Dass der ORF diese Vorverurteilung nun faktisch fortsetze, obwohl die Vorwürfe widerlegt seien und in diesem Zusammenhang sogar Strafanzeige eingebracht werden musste, sei inakzeptabel, heißt es weiter.

"Mag. Weißmann wird dieses Vorgehen nicht hinnehmen. Sämtliche rechtlichen Ansprüche – sowohl im Hinblick auf den abgenötigten Rücktritt, die Beendigung des Dienstverhältnisses als auch auf die fortgesetzte rufschädigende Darstellung – werden nunmehr konsequent verfolgt", so Scherbaum.

{title && {title} } wil, {title && {title} } Akt. 08.04.2026, 14:26, 08.04.2026, 14:18
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