Eine Beschwerde der Stiftungsräte Peter Westenthaler und Christian Urtz bei der Medien-Aufsichtsbehörde KommAustria sorgt für ordentlich Wirbel im ORF – und bringt eine interessante Komponente ins Spiel: Hat sich wirklich alles so zugetragen, wie es aktuell scheint, könnte Ex-General Roland Weißmann seinen Rücktritt sogar anfechten!
Ein großes Problem: Gerade bei der einen Stiftungsratssitzung am 12. März, bei der alles zur Causa ans Licht kommen sollte, wurde gegen die Stimmen der Beschwerdeführer entschieden, kein Wortlautprotokoll anzufertigen. Die Aufarbeitung der Vorwürfe ist dadurch deutlich schwieriger geworden.
Und diese drehen sich um den Vorsitzenden Heinz Lederer und dessen Stellvertreter Gregor Schütze. Sie wurden bereits am 2. März vom Opfer-Anwalt kontaktiert und trafen ihn zwei Tage später, informierten den Stiftungsrat aber erst am 9. März.
Die große Frage ist nun, was in der Zeit dazwischen passiert ist. Fest steht, dass es Gespräche zwischen Lederer, Schütze und Weißmann gab. Darin seien aber nie Vorwürfe strafrechtlicher Natur erhoben worden. Auch in der Sitzung des Stiftungsrats sei gesagt worden, dass es "nur" um einen Verstoß gegen den Ethik-Kodex ging.
Der von Lederer und Schütze beauftragte Rechtsanwalt habe weiters berichtet, dass Weißmann sinngemäß nahegelegt wurde: Er solle überlegen, zurückzutreten, bevor der Stiftungsrat kommende Woche seine Abberufung vornimmt. Für die von der FPÖ nominierten Stiftungsräte Westenthaler und Urtz ergibt sich der Eindruck, dass Weißmann vom Vorsitzenden und seinem Stellvertreter "zum Rücktritt gezwungen" wurde.
Denn wären die Vorwürfe schwerer gewesen, hätte wohl kaum Druck auf ihn ausgeübt werden müssen. Stattdessen gab es tagelange, geheime Verhandlungen in kleiner Runde. Offenbar sollte der Stiftungsrat nicht damit befasst werden, weil eine Abberufung mit Zweidrittelmehrheit keinesfalls sicher gewesen wäre, vermuten die Beschwerdeführer.
Gestützt wird dieser Schluss von einer Stellungnahme von Weißmanns Anwalt, in der davon gesprochen wird, dass der Ex-Generaldirektor "nicht freiwillig zurückgetreten" sei.
Kurzum: Weil die Vorwürfe eben nicht so schwer waren, dass mit einer Zweidrittelmehrheit für die Abberufung im Stiftungsrat zu rechnen gewesen wäre, wurde Druck auf Weißmann ausgeübt, damit dieser selbst seinen Rücktritt erklärt. Lederer und Schütze hätten damit den Stiftungsrat um ihre Entscheidungskompetenz "beraubt".
Diesen Eindruck hat übrigens auch ein unbeteiligter Rechtsanwalt, auf dessen Gastbeitrag in der "Presse" verwiesen wird. "Dort, wo es um Vorwürfe gegen oberste Führungskräfte geht, sind in der Regel Kollegialorgane rechtlich zuständig." Und diese können eben nur gemeinschaftlich, und nicht die Vorsitzenden alleine, handeln.
Das ORF-Gesetz gibt den Vorsitzenden auch keinerlei Kompetenz, solche "Verhandlungen" mit dem Generaldirektor um dessen Rücktritt zu führen, wird in der Beschwerde erklärt. "Wenn der Vorsitzende und sein Stellvertreter wissen, dass sie nicht einmal die Kompetenz haben, 'Mag. Weißmann das Taxi nach Hause zu zahlen', warum führen sie dann überhaupt tagelang Gespräche bzw. 'Verhandlungen' mit ihm, ohne den Stiftungsrat als Kollegialorgan einzubeziehen?", wundert sich Westenthaler.
Rechtsanwalt Schima brachte deshalb die brisante Anfechtungs-Komponente ins Spiel. "Sollten die beiden Präsidiumsmitglieder gegenüber dem Generaldirektor nämlich den unrichtigen Eindruck erweckt haben, bevollmächtigt zu sein, und ihm dann mit der Androhung sonstiger Abberufung den Rücktritt "nahegelegt" haben, könnte Weißmann sogar seine Rücktrittserklärung wegen Irrtums anfechten."
Die Beschwerde umfasst übrigens insgesamt vier Punkte. So wird auch bemängelt, dass von den Vorsitzenden offenbar ein Rechtsanwalt für Beratungs- und Vertretungstätigkeiten mandatiert wurde, ohne den Stiftungsrat einzubeziehen.
Außerdem wurde in der ersten ORF-Aussendung von strafrechtlichen Vorwürfen gegenüber Weißmann berichtet, obwohl das nicht ganz der Wahrheit entsprechen dürfte. Und auch die Nebentätigkeiten von Heinz Lederer werden wieder Thema. Ausgang: ungewiss.