Stellenausschreibung da

430.000 € im Jahr! Jeder kann sich für Top-Job bewerben

ORF-Generaldirektor gesucht: Nach Weißmanns Rücktritt ist die Stelle neu ausgeschrieben. Thurnher übernimmt interimistisch. Jeder kann sich bewerben.
Newsdesk Heute
23.03.2026, 06:16
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Nach dem plötzlichen Skandal-Abgang von Roland Weißmann hat Ingrid Thurnher (63) den ORF interimistisch übernommen. Sie soll die Vorgänge am Küniglberg aufklären und das öffentlich-rechtliche Dickschiff wieder in ruhiges Fahrwasser steuern.

Die renommierte Fernsehjournalistin genießt dabei hohes Vertrauen in der Bevölkerung. Das Meinungsforschungsinstitut Unique Research fragte für "Heute" nach, das Ergebnis ist eindeutig: 42 Prozent wollen, dass Thurnher dauerhaft Generaldirektorin bleibt.

Längst ist aber nicht sicher, dass die frühere ZIB-Ikone auch umsetzen kann, was sie sich vorgenommen hat. Denn am Freitag hat Stiftungsratsvorsitzender Heinz Lederer die Stelle des Generaldirektors für den Rest der ursprünglichen Weißmann-Funktionsperiode ausgeschrieben.

Es wird zwar erwartet, dass sich Thurnher bewirbt, aber fix ist das noch nicht. Und: Es kann sich prinzipiell jeder als neuer ORF-Boss bewerben. Bewerbungen – "Frauen sind besonders erwünscht" – sind bis 17. April 2026, 24:00 Uhr, möglich. Die Führungsentscheidung wird für den 23. April erwartet.

Wer auch immer übernimmt, darf den ORF etwa acht Monate lang leiten. Im Sommer folgt schon die Bewerbungsrunde für die nächste Funktionsperiode ab Jahreswechsel.

Was gefordert wird

Wer mit dem großzügigen Salär als Generaldirektor – Weißmann kassierte 427.500 Euro im Jahr – liebäugelt, muss sich dem Stiftungsrat erst als Personalie schmackhaft machen. Eingereicht werden muss ein aussagekräftiger Lebenslauf, ein Unternehmenskonzept für den ORF sowie ein stichhaltiges Motivationsschreiben.

Zum Generaldirektor darf nur bestellt werden, wer voll geschäftsfähig ist, eine für die Aufgaben relevante Vorbildung oder eine fünfjährige einschlägige oder hinsichtlich des Aufgabenbereichs verwandte Berufserfahrung nachweisen kann.

Alle Bewerber müssen der Bewerbung eine ausdrückliche schriftliche Erklärung beizufügen, dass keine Ausschlussgründe nach § 26 Abs 3 ORF-Gesetz vorliegen. Dazu muss auch die Unbescholtenheit über eine aktuelle Strafregisterbescheinigung nachgewiesen werden.

Geforderte besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium, vorzugsweise Recht, Wirtschaft oder Medienmanagement;  oder dem Studium gleichartige Berufserfahrung
  • Führungserfahrung eines großen Medienunternehmens
  • Vertiefte Kenntnisse des nationalen und internationalen Medienmarkts
  • Strategiekompetenz für die Weiterentwicklung des ORF sowie Verantwortung für die Unabhängigkeit des ORF
  • Sehr gute betriebswirtschaftliche Kenntnisse sowie Kenntnisse des Medien- und Unternehmensrechts und des ORF-Gesetzes
  • Sehr gute analytische Fähigkeiten, Fähigkeit zur Lösung komplexer Problemstellungen und kreative Offenheit
  • Hohe soziale Kompetenz, Kommunikationsstärke zur Vertretung des ORF national und international

Bewerber werden nur dann zur Bestellung zugelassen, wenn sie von einem Mitglied des Stiftungsrats am Tag der Bestellungssitzung zum Hearing nominiert und zur Bestellung vorgeschlagen werden. In erster Linie sei dabei die fachliche Eignung zu berücksichtigen, heißt es in der Ausschreibung.

Wichtiger Nachsatz: "Die Funktion des Generaldirektors bzw. der Generaldirektorin verlangt Vertrauenswürdigkeit, Unbescholtenheit und ein Verhalten, das die Glaubwürdigkeit eines öffentlich‑rechtlichen Medienunternehmens sicherstellt."

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 23.03.2026, 07:08, 23.03.2026, 06:27
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