Die Ereignisse rund um den Rücktritt von ORF-Generaldirektor Roland Weißmann ziehen nun rechtliche Konsequenzen nach sich. Eine beauftragte Prüfung bringt brisante Erkenntnisse.
Wie bekannt wurde, ließ Weißmann die Abläufe rund um seinen Rücktritt umfassend juristisch prüfen. Dafür wurde Prof. Dr. Norbert Wess mit einer Analyse beauftragt.
Das Ergebnis dieser Prüfung ist deutlich: "Es besteht der Verdacht auf strafrechtlich relevantes Verhalten mehrerer beteiligter Personen", heißt es in einer Aussendung.
In der Folge wurde die Einbringung einer Strafanzeige veranlasst. Die weitere Aufarbeitung liegt nun bei den Ermittlungsbehörden.
Diese sollen den Sachverhalt prüfen und rechtlich bewerten. Unabhängig davon verfolgt Weißmann auch mögliche zivilrechtliche Ansprüche.