Rücktritt von ORF-General

"Unwahrheiten" – so wehrt sich jetzt Roland Weißmann

Stiftungsratschef Heinz Lederer hat im ORF erklärt, wie es zum Rücktritt von Roland Weißmann gekommen ist – nun stellt dessen Anwalt Aussagen richtig.
André Wilding
10.03.2026, 12:12
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Der Vorsitzende des Stiftungsrats des der Öffentlichkeit gehörenden Österreichischen Rundfunks (ORF), Heinz Lederer, hat in Nachrichtensendungen des ORF, unter anderem im Ö1 Mittagsjournal und in der "Zeit im Bild 2", Aussagen zum Rücktritt von Roland Weißmann getätigt.

"Aufgrund einer Vielzahl von darin verbreiteten Unwahrheiten sieht sich Roland Weißmann, durch seinen Rechtsanwalt Oliver Scherbaum, dazu veranlasst, die irreführenden und falschen Äußerungen von Herrn Lederer richtigzustellen", heißt es am Dienstag in einer Aussendung.

Unwahr ist: Weißmann habe freiwillig seinen Rücktritt erklärt

"Richtig ist: Roland Weißmann ist gerade nicht freiwillig zurückgetreten, sondern hat seinen Rücktritt aus wichtigem Grund, der ihn vertraglich zum Rücktritt berechtigt, erklärt. Dieser wichtige Grund bestand in dem Umstand, dass die befassten Vertreter des Stiftungsrats Mag. Weißmann nach Vorhalt der ungeprüften Vorwürfe einer Mitarbeiterin am Freitagabend unmissverständlich zu verstehen gegeben haben, dass er von einer Verteidigung seiner Person Abstand nehmen solle und – wie von der Mitarbeiterin gewünscht – seinen Rücktritt erklären solle. Am Montag beginne die Stiftungsratswoche und käme eine Information über die Sachlage aufgrund bekannter Spannungsverhältnisse im Stiftungsrat einem öffentlichen Bekanntwerden der Vorwürfe gleich. Dies würde einen immensen Reputationsschaden für Mag. Weißmann, vor allem aber auch den ORF nach sich ziehen. Mag. Weißmann hat daher den Niedergang seines beruflichen Lebenswerks in Kauf genommen, um diesen Schaden abzuwenden und aus diesem Grund seinen Rücktritt erklärt", teilt sein Anwalt mit.

Unwahr ist: Es gelte die Unschuldsvermutung auch für den Generaldirektor

"Richtig ist: Roland Weißmann wurde dazu gedrängt, ungeachtet der Wahrheit oder Unwahrheit der Vorwürfe zurückzutreten. Es sei "egal", ob der Vorwurf zutreffe oder nicht. Alleine ein Bekanntwerden des Vorwurfs würde dazu führen, dass ein Rücktritt unabdingbar sei."

Roland Weißmann war laut Angaben seines Anwalts über Tage hinweg intensiv bemüht, im Sinne aller involvierten Parteien eine Lösung zu ermöglichen, "die der Kernforderung des Stiftungsrates, drohende negative Medienberichterstattung über den ORF abzuwenden, entsprochen hätte."

Trotzdem wäre der "ungeprüfte Verdacht, den Weißmann bestritten hat, Montag früh vom Stiftungsratspräsidium via APA-OTS und ORF Medien veröffentlicht" worden.

"Kein Fehlverhalten"

Roland Weißmann habe sich daher "schweren Herzens und ausschließlich in reiner Verbundenheit zum ORF, für den er mehr als 30 Jahre zum Wohl des Unternehmens tätig war, trotz seiner Überzeugung, dass er kein Fehlverhalten gesetzt hat, am Sonntag Vormittag dazu entschlossen, zurückzutreten."

Weißmann hätte sich einen ehrlichen und lauteren Umgang mit Fakten verdient, aber es ist zur Kenntnis zu nehmen, dass der Vorsitzende des Stiftungsrates es präferiert, ein eigenes Bild der Realität zu haben.

Für Roland Weißmann gilt die Unschuldsvermutung.

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