Vermutlich hast auch du zu Hause mehrere Ordner voller Dokumente, weißt aber nicht, wie lange du diese eigentlich aufheben musst. Die gute Nachricht: Du darfst nicht jeden Beleg ewig aufbewahren. Wie chip.de berichtet, besitzt jeder Bürger durchschnittlich etwa acht Ordner zu Hause, in denen Papier archiviert wird. Bei vielen Unterlagen reicht auch eine digitale Kopie aus.
Es gibt eine Reihe von Dokumenten, die lebenslang aufbewahrt werden müssen. Das betrifft unter anderem Geburtsurkunde, Taufschein, Heiratsurkunde oder Scheidungsurkunde, Ausbildungsurkunde und Arbeitszeugnis. Auch Unterlagen zur Rentenberechnung, der Sozialversicherungsausweis, ein Beleg über Wohneigentum und Versicherungspolicen wie beispielsweise eine Lebensversicherung sollten im Original erhalten bleiben. Testament, Erbschein und Sterbeurkunden von Angehörigen fallen ebenfalls darunter. Ebenso ärztliche Gutachten.
Für andere Unterlagen gelten unterschiedliche Fristen. Gerichtliche Urteile, Mahnbescheide und Prozessakten beispielsweise müssen 30 Jahre lang aufbewahrt werden. Bei Steuerbescheiden reicht es, sie 11 Jahre zu speichern. Bei Vermietungsunterlagen wie Handwerkerrechnungen sollten es zehn Jahre sein. Handwerkerrechnungen für Umbau oder Neubau halten sich idealerweise fünf Jahre lang. Kontoauszüge, Rechnungen und Mietverträge sind nach drei Jahren nicht mehr zwingend nötig. Handwerkerrechnungen wegen Gewährleistungsansprüchen, Unterlagen zu Eigenheim und Kaufverträge braucht man mindestens zwei Jahre. Ein Jahr nach Erhalt des Steuerbescheids können Spendenquittungen, Bankbescheinigungen, Lohnsteuerbescheinigungen und Gehaltsabrechnungen weg.
Ein praktischer Tipp: Digitalisiere auch die Unterlagen, die du aufheben musst, speichere sie verschlüsselt ab und bewahre sie so im Notfall auf. Das erspart dir zwar nicht die Aufbewahrungspflicht des Originals, gibt aber eine praktische zusätzliche Sicherung.