Wien

Wien plant autofreie City – wer darf dann noch rein?

Wien will den 1. Bezirk zur autofreien Zone machen. Welche Regeln gelten und wer ausgenommen wird, erfährst du hier.
Hannah  Maier
07.04.2025, 15:30

Seit über vier Jahren wird in Wien über das Vorhaben einer "autofreien City" diskutiert. Es gab sogar einen Gesetzesentwurf für die Umsetzung dieses Projektes. Doch eine fotokamerabasierte Überwachung ist Voraussetzung, um die Zufahrten zur Innenstadt effektiv kontrollieren zu können. Dafür braucht es eine entsprechende Bestimmung in der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Diese bringt Mobilitätsminister Peter Hanke (SPÖ) nun auf den Weg. Bürgermeister Michael Ludwig und Mobilitätsstadträtin Ulli Sima (beide SPÖ) sind erfreut. Die verkehrsberuhigte Innere Stadt soll somit "Wirklichkeit" werden, verspricht der Bürgermeister kurz vor der Wien-Wahl. Doch wie sieht der konkrete Plan dafür aus und wen betrifft dieser?

Zufahrtssperre – mit Ausnahmen

Die Stadt Wien hat bereits vor einigen Jahren ein Modell vorgestellt. Dieses sieht vor, dass Zufahren in die Innere Stadt künftig nur noch für Bezirksbewohner, Nutzer öffentlicher Garagen, Wirtschaftstreibende inklusiver öffentlicher Dienste wie der Müllabfuhr, für Einsatzfahrzeuge und Taxis erlaubt sein sollen. An diesem Plan hält man weiterhin fest, wird auf "Heute"-Nachfrage im Büro der zuständigen Stadträtin Sima bestätigt.

Darüber hinaus soll es aber auch eine Regelung für mobilitätseingeschränkte Menschen geben. Für Hol-, Liefer- und Bringdienste darf demnach für maximal 30 Minuten in den 1. Bezirk gefahren werden, ohne eine Parkgarage aufsuchen zu müssen. "Man nimmt da natürlich speziell auch auf ältere Bevölkerungsgruppen Rücksicht", heißt es.

Ab dem Ring wird "überwacht"

Kameras sollen Kennzeichen fotografieren und somit legale und illegale Zufahrten erfassen. Experten erteilten bereits 2022 grünes Licht für die Maßnahme. Der Städtebund und das Klimaministerium ließen nämlich ein Gutachten erstellen, das klären sollte, unter welchen Bedingungen fotokamerabasierte Zufahrtskontrollen datenschutzrechtlich unbedenklich sind.

Geht es nach der Stadt Wien, soll der Verkehr im 1. Bezirk reduziert werden.
Denise Auer

Das Ergebnis: Die Datenverarbeitung darf ausschließlich der "Überwachung zur Einhaltung straßenpolizeilicher Vorschriften" dienen. Zugriff auf die erhobenen Daten hätte die Verkehrspolizei. Der Bereich, der mittels Kameras kontrolliert werden soll, muss klar definiert werden und wäre in Wien der Bereich innerhalb des Rings. Dieser Bereich muss zudem mit Hinweisschildern und Bodenmarkierungen deutlich erkennbar sein.

Projekt "für die nächste Legislaturperiode"

Durch das Projekt der verkehrsberuhigten Inneren Stadt könnte der Verkehr im 1. Bezirk massiv reduziert werden. Eine Machbarkeitsstudie aus 2022 zeigt, dass sich die Einfahrten in den 1. Bezirk um rund ein Drittel verringern würden – das sind 15.700 Einfahrten pro Tag. Die Stellplatzauslastung würde sich um fast ein Viertel reduzieren. Der dadurch frei werdende Raum könnte für Begrünungsmaßnahmen, Radwege und Aufenthaltsflächen genutzt werden.

Die StVO-Novelle, die ein kamerabasiertes, automatisiertes Zufahrtsmanagement ermöglicht, soll mit 1. Jänner 2026 in Kraft treten. Dann kann die Stadt Wien mit der Ausschreibung starten. "Wir rechnen hier mit rund einem Jahr für das Ausschreibungsverfahren. Dann folgen die Vergabe, die Implementierung des Systems und bauliche Maßnahmen", wird gegenüber "Heute" erklärt. Ein konkretes Umsetzungsdatum könne man aus heutiger Sicht noch nicht nennen.

{title && {title} } HTM, {title && {title} } Akt. 07.04.2025, 16:18, 07.04.2025, 15:30
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