Am 27. April 2025 finden in Wien die Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen statt. Insgesamt sind vorläufig 1.374.768 Wienerinnen und Wiener wahlberechtigt. Diese Zahl kann sich jedoch noch ändern, da das Wählerverzeichnis erst nach Abschluss des Einspruchsverfahrens endgültig feststeht.
Wahlberechtigt sind alle Personen, die bis zum 27. April 2009 geboren wurden und ihren Hauptwohnsitz spätestens am 28. Jänner 2025 in Wien angemeldet haben.
Bei der Gemeinderatswahl dürfen 1.109.987 österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ihre Stimme abgeben. Der Gemeinderat fungiert in Wien zugleich als Landtag, weshalb nach der österreichischen Bundesverfassung nur Staatsbürgerinnen und Staatsbürger zur Wahl zugelassen sind.
Anders sieht es bei den Bezirksvertretungswahlen aus: Hier sind alle 1.374.768 Wahlberechtigten stimmberechtigt, darunter auch 264.781 nicht-österreichische EU-Bürgerinnen und EU-Bürger. Diese dürfen jedoch nur an der Bezirksvertretungswahl teilnehmen, nicht jedoch am Gemeinderat, sofern sie ihren Hauptwohnsitz in Wien haben.
Alle Wahlberechtigten erhalten rund zwei Wochen vor der Wahl eine Information per Post. Wer am Wahltag nicht in einem Wahllokal wählen kann, hat die Möglichkeit mit einer Wahlkarte in einem beliebigen Wiener Wahllokal oder per Briefwahl seine Stimme abzugeben.
Wahlkarten kann man bereits beantragen. Dies ist schriftlich (online oder per E-Mail, Fax oder formlosen Antrag) bis 23. April möglich. Alternativ kann man die Wahlkarte auch persönlich beim Wahlreferat beantragen. Dies ist bis 25. April, 12 Uhr möglich. Die Wahlkarten werden dann ab 31. März ausgestellt.
Wer per Briefwahl wählt, muss sicherstellen, dass die Wahlkarte bis spätestens am Wahltag, dem 27. April 2025, 17 Uhr, per Post, per Bote oder durch persönliche Abgabe bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangt.
Wer die Wahlkarte ab 31. März persönlich im Wahlreferat des zuständigen Magistratischen Bezirksamtes beantragt, kann gleich per Briefwahl seine Stimme abgeben.