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Wiener begründet Briefwahl nicht und darf nicht wählen

Die Wien-Wahl steht an und einige wollen vor allem wegen Corona die Briefwahl nutzen. Ein Mann wollte seine Anträge aber nicht begründen.

Rhea Schlager
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Nicht alle Wahlberechtigten dürfen an einer Briefwahl teilnehmen.
Nicht alle Wahlberechtigten dürfen an einer Briefwahl teilnehmen.
Leserreporter

"Mein Wahlkartenantrag wurde wegen nicht zulässiger Begründung abgelehnt", empörte sich ein "Heute"-Leserreporter am Dienstagnachmittag. In dem mitgeschickten Foto der drei abgelehnten Anträge sind anstelle von Begründungen Sätze wie "das geht niemanden was an", "das sag' ich nicht" und "gibt keine Begründung" zu lesen.

"Es steht in der Wahlordnung §§ 39 Abs.1 und 40 Abs.1 kein Wort davon, daß ich eine Begründung abgeben muss", schreibt er weiter. Und wettert: "Es geht niemandem etwas an, warum ich am Wahltag nicht vor der Wahlbehörde erscheinen kann oder will." Tatsächlich befindet sich bei den Anträgen zur Briefwahl jeweils ein Kästchen, in der man eine Begründung abgeben muss.

In §§ 39 Abs.1 ist dazu zu lesen: "Wahlberechtigte, die voraussichtlich am Wahltag verhindert sein werden, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben, etwa wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Aufenthalts im Ausland, haben Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte." Somit muss der Antrag auch begründet werden, warum eine Person verhindert sein wird, da der Anspruch sonst entfällt.

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