Auf bestimmten Plätzen

Verbot für "Mozartverkäufer" in der Wiener Innenstadt

Wien plant ein Verbot für Mozartverkäufer in der Innenstadt, nachdem Beschwerden und Verstöße gegen bestehende Regeln deutlich zugenommen haben.
Wien Heute
01.03.2026, 20:12
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Die Stadt Wien zieht jetzt Konsequenzen wegen der vielen Beschwerden rund um die "Mozartverkäufer" in der Innenstadt. Damit sind jene gewerblichen Ticketverkäufer für klassische Konzerte gemeint, die verkleidet unterwegs sind und vor allem bei Touristen beliebt sind.

Schon 2021 hat die Stadt mit einer Zonierungsverordnung reagiert: Damals wurden maximal 18 Plätze für den Verkauf erlaubt, zum Beispiel direkt vor dem Stephansdom war das Geschäft schon damals verboten. Offenbar reicht das aber nicht aus, jetzt steht der nächste Schritt bevor, wie es in einer Aussendung der Stadt heißt.

299 Verstöße im Jahr 2024

In den vergangenen Jahren haben die Verstöße deutlich zugenommen. Bei regelmäßigen Kontrollen werden immer wieder Ticketverkäufer ohne Genehmigung erwischt – besonders auffällig direkt vor dem Stephansdom, wo es durch den U-Bahn-Ausgang und die vielen Touristen sowieso schon eng ist. Allein im Jahr 2024 hat der Magistrat an 42 Aktionstagen insgesamt 579 Ticketverkäufer in der Inneren Stadt überprüft. Dabei wurden 299 Verstöße festgestellt.

Auch die Beschwerden häufen sich – nicht nur bei der Stadt, sondern auch bei der Staatsoper und bei Wien Tourismus. Passanten, Opernbesucher und Touristen fühlen sich immer öfter vom aufdringlichen Verhalten der Mozartverkäufer belästigt.

Komplettes Verbot statt Begrenzung

"Das ist inakzeptabel, der öffentliche Raum in der Innenstadt ist ohnehin schon sehr beengt, die Besucherinnenzahlen steigen und wir wollen hier Belästigungen aller Art abstellen. Daher wollen wir den Ticketverkauf durch die sogenannten Mozartverkäufer im Gebiet der bestehenden Zonierungsverordnungen, also Stephansplatz, Kärntner Straße, Herbert-von-Karajan-Platz und Graben in der Inneren Stadt künftig untersagen", kündigt Planungsstadträtin Ulli Sima (SPÖ) an.

Es gibt jetzt eine vierwöchige Begutachtungsfrist, in der Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben werden können. Die Verordnung soll Anfang Mai in Kraft treten.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 01.03.2026, 20:14, 01.03.2026, 20:12
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