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Wiener fährt zu langsam in 50er-Zone – 76 € Strafe

Ein Wiener bekam eine 76 Euro-Strafe, weil er während der Parkplatzsuche im 23. Bezirk zu langsam in der 50er-Zone fuhr.

Rhea Schlager
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    Entweder muss er 76 Euro zahlen oder für 1 Tag und 11 Stunden ins Gefängnis.
    Entweder muss er 76 Euro zahlen oder für 1 Tag und 11 Stunden ins Gefängnis.
    Denise Auer

    Was der 75-jährige Oskar H. (Name von der Redaktion geändert) Anfang August erlebte, klingt wie ein schlechter Scherz: Wegen zu langsamen Fahrens  in Wien-Liesing soll er nun eine Strafe in der Höhe von 76 Euro zahlen. Doch wie kam es erst dazu?

    30 km/h in 50er Zone

    "Ich fahre diese Strecke jeden Tag, um mir eine Zeitung zu holen", erklärt der Wiener im Gespräch mit "Heute". "Bis jetzt ist aber noch nie etwas passiert." Doch an diesem ersten Augustsamstag sollte es anders kommen: Weil der 75-Jährige auf der Suche nach einem Parkplatz war, fuhr er in der 50er-Zone mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h, wie er behauptet.

    "Einige Tage später hatte ich eine Lenkerauskunft im Postkasten, die ich ausgefüllt zurückgeschickt habe", berichtet er weiter. "Danach kam die Strafe." Geldforderungen für zu schnelles Fahren würde Oskar H. kennen, so der Wiener. "Dass man aber auch eine Strafe von 76 Euro bekommt, weil man zu langsam fährt, wusste ich nicht."

    Verkehr darf nicht behindert werden

    Laut dem Pressesprecher des ÖAMTC gibt es eine Bestimmung, dass man nicht ohne zwingenden Grund so langsam fahren darf, dass der Nachfolgeverkehr oder andere dadurch behindert werden. Im Zwecke der Parkplatzsuche sei dies aber bis zu einem bestimmten Grad erlaubt.

    Prinzipiell gehe es aber um die Beurteilungsfrage, bei der die Behörde anführen muss, ob es sich bei dem Fall um eine Behinderung des Verkehrs gehandelt hat und wie das genaue Verhalten des Fahrers war. "In der 50er-Zone dürfen 50 km/h bei optimalen Bedingungen gefahren werden", so der Sprecher weiter. Das kann sich allerdings je nach Tageszeit und Wetterbedingungen ändern.

    Strafe auf Autobahnen bekannt

    Wenn ein Fahrer allerdings länger auf der Suche nach einem Parkplatz ist und der Verkehr dadurch beeinträchtigt wird, sollte der Lenker hier aber auch Einsicht zeigen und die Suche aufgeben.

    "Solche Strafen werden immer wieder an Fahrer auf Autobahnen ausgestellt", so der Sprecher im Gespräch mit "Heute" abschließend. "Im Stadtverkehr habe ich das aber auch noch nicht erlebt."