Wie "Heute" bereits berichtete, entschied der Oberste Gerichtshof im Februar, dass die dubiosen Klagsandrohungen der Firma "Zupf di" wegen vermeintlichen Besitzstörungen verboten sind – nun macht das Unternehmen unter einem anderen Namen weiter. Ein Anwalt sträubt sich gegen die dubiosen Methoden und klagt.
Statt der "Zupf di" verteilt nun die "ZD Besitzschutz GmbH" Briefe – von dieser erhielt Christian* (Name von der Redaktion geändert) kürzlich ein Schreiben mit einer Geldforderung in Höhe von 399 Euro. Der Mann soll im November in Pasching (Oberösterreich) mit dem Auto eines Bekannten eine Besitzstörung begangen haben.
Christian schrieb der "ZD Besitzschutz" eine E-Mail und erklärte, dass er als Witwer krankheitsbedingt in einer finanziellen Schieflage sei und die Summe nicht sofort bezahlen könne. Als Beweis schickte der Oberösterreicher mehrere Dokumente über seinen Gesundheitszustand an die Firma. Dann wurde es kurios.
Die "ZD Besitzschutz" antwortete auf sein Mail und trug seinen Bekannten (der Autobesitzer) ebenfalls als Mail-Empfänger ein. Dieser konnte also auf alle der "ZD Besitzschutz" zugesandten Dokumente zugreifen – Christian fühlt sich von der Besitzschutz-Firma gedemütigt.
"Wir erhalten ja tagtäglich die aberwitzigsten Mails, aber mit Ihrem haben Sie wirklich den Vogel abgeschossen", heißt es seitens der "ZD Besitzschutz" in einem Schreiben an den Anwalt Thomas Breuss.
Der Wiener Anwalt Thomas Breuss fordert nun 5.219 Euro von der "ZD Besitzstörung GmbH" – unter anderem wegen ungerechtfertigter Bereicherung, unrechtmäßiger Datenverarbeitung und der damit verbundenen Rufschädigung. Eine Klage brachte der Anwalt am Dienstag ein.
"Datenschutz nicht ernst zu nehmen, ist leider eine österreichische Eigenheit – aber diese nackte Verachtung hat mich dann doch überrascht", so Anwalt Breuss gegenüber "Heute".