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Wiener bei Koks-Deal dabei, trotzdem kommt er nun frei

Anfang Oktober hätte es in Wien zu einem großen Drogendeal kommen sollen. Verdeckte Ermittler nahmen kurz darauf 8 Personen fest – einer kam nun frei.

Robert Cajic
In Wien wurden acht mutmaßlichen Drogendealer festgenommen. Strafverteidiger Sahinol (im Bild) vertritt einen der Verdächtigen.
In Wien wurden acht mutmaßlichen Drogendealer festgenommen. Strafverteidiger Sahinol (im Bild) vertritt einen der Verdächtigen.
Sabine Hertel / zVg

Im Zuge einer groß angelegten Polizeiaktion kam es im Erholungsgebiet Wienerberg zu einem Scheinkauf mit fast fünf Kilogramm Kokain. Die potenziellen Käufer entpuppten sich dabei als verdeckte Ermittler – rasch klickten bei den acht Beschuldigten die Handschellen, einer konnte flüchten.

Anwalt: "Nur ich glaubte Verdächtigen!"

Laut Polizeibericht sollen bei der Koks-Vereinbarung im Otto-Benesch-Park im 10. Wiener Bezirk insgesamt sogar 15 Kilo des weißen Stoffs angeboten worden sein, die Beweislage schien für die Männer erdrückend. Die Spezialeinheit Cobra konnte die mutmaßlichen Täter mithilfe von Drohnen schließlich festnehmen.

Einer der Angeklagten beharrte in seinen Aussagen darauf, ganz zufällig vor Ort gewesen zu sein und lediglich einen alten Bekannten getroffen zu haben. Der Wiener Anwalt Mahmut Sahinol vertrat den Tatverdächtigen (28) und verrät im "Heute"-Talk den Grund: "Alle Beschuldigten, ausgenommen meines Mandanten, verzichteten auf eine Beschuldigteneinvernahme. Mein Mandant konnte mir aber plausibel erklären, was vorgefallen ist. Nur ich glaubte ihm!"

"Die Polizei und die Staatsanwaltschaft glaubten meinem Mandanten nicht, ich aber schon!", so Strafverteidiger Sahinol.
"Die Polizei und die Staatsanwaltschaft glaubten meinem Mandanten nicht, ich aber schon!", so Strafverteidiger Sahinol.
zVg

Keine Beweise für Mittäterschaft – keine U-Haft

Letzten Samstag kam es dann zum Showdown im Gerichtssaal – mit einem vorläufigen Happy End für Sahinol und seinen Tatverdächtigen: "Letztendlich konnten wir auch vor Gericht nachweisen, dass sich mein Mandant zufällig am Ort des Drogendeals befand. Dort traf er zufällig einen Freund, der als Beschuldigter in diesem Verfahren geführt wird."

Es lagen keine Beweise im Akt gegen den 28-Jährigen vor, auch sein Mobiltelefon war sauber – deshalb wurde der Antrag der Staatsanwaltschaft auf eine Verhängung der U-Haft abgewiesen: "Allein die bloße Anwesenheit einer Person am Tatort reicht weder zur Annahme einer Mittäterschaft, noch zu einer Beitragstäterschaft aus." Das Verfahren läuft indes aber weiter.

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