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Wiener bekommen 750 Euro Strafe, weil sie zu laut waren

Mitte Oktober wurden drei Männer vor einem Wiener Lokal von der Polizei kontrolliert. Weil sie zu laut waren, sollen sie tief in die Tasche greifen.

Maxim Zdziarski
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    Die Strafe hat es in sich: insgesamt 750 Euro für Lärmbelästigung.
    Die Strafe hat es in sich: insgesamt 750 Euro für Lärmbelästigung.
    Privat/Leserreporter

    Wie erst jetzt bekannt wurde, war Clemens S. (20) Mitte Oktober mit zwei Freunden in einer Bar in der Wiener Innenstadt etwas trinken. Als das Trio nach der Sperrstunde um 1 Uhr das Lokal verließ, stand es noch einige Minuten auf dem Gehsteig, als plötzlich ein Streifenwagen vorbeifuhr. Die Beamten sollen ihnen eigenen Angaben zufolge unmissverständlich klar gemacht haben, sich von der Örtlichkeit zu entfernen. Weil das den Polizisten aber offensichtlich nicht schnell genug ging, wurden alle drei Wiener kontrolliert.

    "Zwei Beamte meinten nach einer kurzen Diskussion, sie würden uns jetzt wegen der Nicht-Einhaltung der Mindestabstände und der fehlenden Schutzmasken vor Ort bestrafen. Der dritte von ihnen war sich da nicht so ganz sicher. Trotzdem  forderten sie von uns 40 Euro", erzählt Clemens im "Heute"-Gespräch. Diesen Betrag weigerten sich die Wiener zu bezahlen, da in der damals geltenden Corona-Verordnung von solchen Strafen und Maßnahmen im öffentlichen Bereich nichts stand. Daraufhin sollen die Polizisten ihnen erklärt haben, dass das Verhalten nun eine Anzeige zur Folge haben würde. Das nahmen die jungen Burschen zur Kenntnis und gingen ihrer Wege.

    Wurde aus Corona-Strafe eine Lärmbelästigung?

    Vor rund einer Woche bekamen die drei Wiener dann die Rechnung für jenen späten Samstagabend präsentiert: drei Mal je 250 Euro sollen sie jetzt bezahlen. "Was mich aber wundert, ist, dass die Polizisten uns wegen der Nichteinhaltung der Corona-Regeln anzeigen wollten. Auf der Strafverfügung ist aber nicht das Covid-19-Gesetz, sondern Lärmerregung angegeben. Davon war während der Amtshandlung niemals die Rede", ärgert sich der 20-Jährige.

    Er und seine Freunde möchten nun gegen die Strafe rechtlich vorgehen und Einspruch erheben. In weiterer Folge dürfte das zu einem Verfahren führen, in dem sowohl die beteiligten Beamten, als auch die drei Wiener ihre Sicht der Dinge darstellen können. Den Rest entscheidet dann ein Richter. 

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