Eine kuriose Strafe sorgt für Verwunderung. Ein 34-jähriger Getränkezusteller musste in der Nacht auf Mittwoch gegen 3.30 Uhr einem Kunden seine Bestellung liefern. Der Mann stellte seinen Lieferwagen auf der Koppstraße in Ottakring auf einem freien Parkplatz vor einer Polizeiinspektion ordnungsgemäß ab und lieferte die Bestellung aus.
Dabei unterlief ihm ein Fehler, von dem wohl nur die wenigsten wissen, dass es überhaupt einer ist. Als er zurückkam, warteten bereits Polizeibeamte auf ihn, die in fragten, ob das Fahrzeug abgesperrt sei.
Der 34-Jährige antwortete wahrheitsgemäß und verneinte: "Ich hatte meinen Lieferwagen nicht abgesperrt, da die Stiege, zu der ich musste, nur wenige Meter entfernt war." Einer der Beamten setzte ihn daraufhin darüber in Kenntnis, dass das ein Vergehen darstellen und 25 Euro kosten würde. Für den Wiener völlig unverständlich.
Nach einer Diskussion mit den Polizisten bekam er schließlich auch eine Begründung für die Buße: "Sie sagten mir, es sei Anstiftung zum Diebstahl." Die Strafe fiel jedoch vergleichsweise moderat aus. Weil es sich lediglich um 25 Euro handelte, wollte der Lieferant keinen unnötigen Rechtsstreit riskieren und zahlte die Strafe zähneknirschend ein. Ein bitterer Beigeschmack bleibt trotzdem: "Ich möchte auch andere warnen und ihnen ans Herz legen: Sperrt eure Autos immer ab!"
Polizeisprecher Philipp Haßlinger erklärte gegenüber "Heute", dass es sich hierbei um eine Verwaltungsübertretung (§102 Abs. 6 Kraftfahrgesetz) handelt. Das Gesetz sieht vor, dass sobald sich der Lenker vom Auto so weit entfernt, dass er es nicht mehr überwachen kann, so hat er dafür zu sorgen, dass dieses "Fahrzeug von Unbefugten nur durch Überwindung eines beträchtlichen Hindernisses in Betrieb genommen werden kann".
Autofahrer müssen demnach also den Motor abstellen, den Schlüssel abziehen und das Fahrzeug versperren. "Zur Ahndung dieses Delikt besteht für die Beamten die Möglichkeit mittels einer Organstrafverfügung vor Ort vorzugehen", so Haßlinger abschließend.