1.320 Euro für vier Vergehen

Knallhart-Strafe! Lehrling muss Monatslohn blechen

Ein Wiener (18) wurde für vier Vergehen von einer Schnellrichterin zunächst mit 1.200 Euro bestraft. Nach einem Einspruch muss er noch mehr brennen.
Maxim Zdziarski
22.01.2026, 18:06
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Nach dem Bericht über eine 1.200-Euro-Strafe gegen einen jungen Lenker am Wiener Gürtel gibt es nun neue Entwicklungen. Der Einspruch der Familie wurde abgelehnt – die Strafe wurde jetzt sogar auf 1.320 Euro erhöht.

Wie berichtet, meldete sich eine Wienerin bei "Heute", nachdem ihr Sohn Alexander, Lehrling im 3. Lehrjahr, am 19. Dezember gegen 23 Uhr von Zivilpolizisten am Gürtel angehalten wurde.

Vorwürfe: Abstand, Spurwechsel – vier Anzeigen in einer Minute

Dem jungen Lenker wurde vorgeworfen, innerhalb einer Minute zweimal zu wenig Abstand gehalten zu haben, zusätzlich gefährdete er beim Spurwechsel laut Polizei zweimal andere Verkehrsteilnehmer. Alkohol oder überhöhte Geschwindigkeit waren nicht im Spiel, geblinkt habe Alexander ebenfalls ordnungsgemäß. Trotzdem strafte eine Schnellrichterin vor Ort eiskalt ab: 1.200 Euro Geldstrafe. Die Familie legte gegen die Höhe der Strafen Einspruch ein.

Das sagt ÖAMTC-Jurist zur Causa

"Heute" sprach mit dem Leiter der ÖAMTC-Rechtsberatung Nikolaus Authried über den Fall. Seiner Einschätzung nach sind die vorgeworfenen Abstandsverletzungen rechtlich keineswegs harmlos. Laut Angaben soll er bei Tempo 50 weniger als eine halbe Fahrzeuglänge Abstand gehalten haben. Das Gesetz sieht dafür klare Strafrahmen vor – abhängig vom tatsächlichen Sicherheitsabstand.

Geht man von einem Abstand zwischen 0,4 und einer Sekunde aus, drohen Strafen bis zu 728 Euro. Liegt der Abstand darunter, steigen die Strafrahmen deutlich: Weniger als eine halbe Fahrzeuglänge bei 50 km/h würde rechnerisch einem Abstand von unter 0,2 Sekunden entsprechen. In diesem Bereich könnten sogar führerscheinrechtliche Konsequenzen drohen – dafür wäre allerdings eine technische Messung notwendig, die hier offenbar nicht vorliegt.

Einkommen muss berücksichtigt werden

Da es sich beim Lenker um einen Lehrling mit geringem Einkommen handelt, hätte auch Authried zu einem Einspruch zumindest gegen die Strafhöhe – gegebenenfalls auch gegen den Tatvorwurf selbst – geraten. Zu beachten ist jedoch: Scheitert der Einspruch, fallen pro Strafe zusätzliche 10 Prozent Verfahrenskosten an.

"Die Behörde muss bei ihrer Entscheidung zwar Einkommens- und Vermögensverhältnisse berücksichtigen, darf jedoch auch einschlägige Vorstrafen einbeziehen", erklärt Authried im "Heute"-Talk. In Alexanders Fall dürfte seine Weste jedoch rein sein.

Für Behörde ist 1.320-Euro-Strafe "zumutbar"

Nun liegt die Entscheidung vor: Dem Einspruch wurde nicht stattgegeben. Laut Behörde sei das Einkommen des Lehrlings sehr wohl berücksichtigt worden. Man sei zu dem Entschluss gekommen, dass es ihm zumutbar sei, 1.320 Euro zu bezahlen.

Besonders brisant: Alexander verdient als Lehrling rund 1.400 Euro netto im Monat – fast sein gesamtes Gehalt würde somit für die Strafen draufgehen. Damit würde man dem 18-Jährigen defacto seine Existenzgrundlage entziehen. Er zieht nun weitere rechtliche Schritte in Erwägung.

{title && {title} } zdz, {title && {title} } Akt. 22.01.2026, 22:07, 22.01.2026, 18:06
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