Weil Auto eingefroren war

Motor laufen gelassen – Wiener kassiert 600-Euro-Strafe

Ein Schnellrichter der Wiener Polizei strafte einen Mann ab, der bei frostigen Temperaturen den Motor seines Autos im Stand laufen ließ.
Maxim Zdziarski
15.01.2026, 08:01
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Ein Vorfall am Montagabend sorgt für Aufsehen: Ein Autofahrer wurde in Wien-Ottakring mit einer saftigen Geldstrafe belegt, weil er sein geparktes Fahrzeug mit laufendem Motor stehen ließ.

Ayhan Ç. wollte am Abend mit seinem Auto nach Hause fahren. Aufgrund der frostigen Temperaturen waren die Fenster seines Fahrzeugs stark vereist. Um freie Sicht zu bekommen, stieg er in sein Auto, startete den Motor und wartete, bis das Eis mithilfe des Heizsystems im Innenraum auftaute.

Laut Ayhan blieb das Fahrzeug zwei bis drei Minuten stehen, ohne bewegt zu werden. In dieser Zeit hielt ein ziviles Polizeifahrzeug neben ihm an. Die Beamten klopften an die Scheibe und verlangten Führerschein und Zulassung.

Dabei erklärten sie, dass es nicht erlaubt sei, ein Fahrzeug im Stand mit laufendem Motor zu betreiben. "Nach dem Start muss gefahren werden", so die Polizisten zu dem Wiener.

Motor lief, weil kein Eiskratzer im Auto war

Der Lenker versuchte ihnen zu erklären, dass er keinen Eiskratzer im Auto habe und lediglich auf das Auftauen der Scheiben wartete. Mit den Beamten war allerdings auch ein Schnellrichter vor Ort, der keinerlei Verständnis für die Situation des Mannes hatte. Er erklärte ihm, dass das einen eindeutigen Verstoß gegen Paragraf 102, Absatz 4, des Kraftfahrgesetzes (KFG) darstelle.

Ayhan kassierte die 600-Euro-Strafe.
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Das Warmlaufen des Motors im Stand ist nämlich strengstens verboten, da es eine Luftverunreinigung darstelle, die vermeidbar ist. Auch das Argument, die Scheiben seien beschlagen oder vereist, nütze laut dem ÖAMTC nichts.

Gnadenloser Schnellrichter vor Ort

Der Schnellrichter strafte den Ayhan aufgrund des laufenden Motors eiskalt ab: Noch vor Ort bekam der Wiener eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro ausgestellt. Selbst die anwesenden Polizisten sollen über die Höhe der Strafe überrascht gewesen sein. Trotz der Einwände des Fahrzeugbesitzers änderte der Beamte seine rigorose Strafhöhe nicht. Ayhan musste den Strafzettel unterschreiben und erhielt einen Erlagschein.

Lenker will Einspruch erheben

Gegenüber dem Onlineportal "Medya Austria" erklärte Ayhan, dass er die Strafe für unverhältnismäßig halte und mit Sicherheit Einspruch einlegen werde. Er wolle den Vorfall rechtlich prüfen lassen, da er sich ungerecht behandelt fühle. Damit könnte der Autolenker womöglich sogar Erfolg machen: Laut dem ÖAMTC reiche das Strafmaß bis 10.000 Euro, üblich seien in solchen Fällen jedoch Strafen von 75 bis 150 Euro.

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