Auto zugefroren

Das solltest du jetzt auf gar keinen Fall machen

Eine massive Eisschicht überzieht derzeit den Osten Österreichs. Wer auf das Auto angewiesen ist, könnte eine böse Überraschung erleben.
Heute Life
13.01.2026, 12:21
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Temperaturen weit unter dem Gefrierpunkt, dazu viel Schnee und Eis machen Autofahrern derzeit das Leben schwer. Die aktuellen Wetterverhältnisse sorgen nicht nur dafür, dass die Scheiben eines Fahrzeugs zufrieren, sondern auch das Autoschloss und die Türen.

Was jetzt noch hilft und welche Fehler man besser vermeiden sollte, weiß ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl.

Das absolute No-Go

"Heißes Wasser eignet sich definitiv nicht zum Enteisen der Scheiben", warnt der Experte eindringlich. Die extremen Temperaturunterschiede können dazu führen, dass das Glas springt – im schlimmsten Fall wird ein kompletter Scheibentausch notwendig.

Das gilt auch für die Autotüren, da immer die Gefahr besteht, dass das Wasser auch über die eine oder andere Scheibe läuft. Zudem gefriert das Wasser sofort wieder, sobald es abkühlt. Dazu kommt noch, dass unter dem Auto eine gefährliche Rutschfläche entsteht.

Stattdessen rät Kerbl, auf altbewährte Methoden zurückzugreifen:

1
Vereiste Scheiben
Der klassische Eiskratzer ist laut ÖAMTC-Techniker nach wie vor die beste Methode, um Scheiben eisfrei zu bekommen.

Enteisungssprays sind eine wirksame Alternative zum Eiskratzer, sind allerdings auch teurer. Bei starkem Eis kann eine Kombination aus Spray und Kratzer sehr hilfreich sein, um die Scheibe rasch und bequem frei zu bekommen.
2
Angefrorene Türen
Bei angefrorenen Autotüren, rät der Experte dringend vom brutalen Anreißen ab. "Damit könnte man sich mehr schaden, wie den Griff abreißen." Ratsamer sei es stattdessen, die entlang des Öffnungsspaltes anzudrücken. "Dadurch bricht das Eis und die Tür sollte im Normalfall leicht zu öffnen sein."
3
Vereistes Türschloss
Ist das Türschloss vereist, kommt erneut der Enteisungsspray zum Einsatz.

Vorsicht beim Eiskratzen

Eine Warnung hat der Experte zudem noch: Beim Eiskratzen sollte man mit Vorsicht vorgehen. "Wird die an der rechten oberen Ecke der Windschutzscheibe angebrachte §57a-Überprüfungsplakette beschädigt, muss unter Vorlage des Gutachtens auf eigene Kosten ein neues Pickerl besorgt werden", warnt Kerbl vor allzu ungestümen Kratzmanövern. Jedenfalls sollte man rasch handeln, denn bei Unlesbarkeit der Prüfplakette kann es teuer werden. In der Praxis liegt die übliche Strafhöhe bei etwa 100 Euro, theoretisch reicht der Strafrahmen sogar bis 10.000 Euro.

Ausdrücklich verboten

Abschließend warnt der Clubexperte vor einer Unart, die sowohl für das Fahrzeug als auch für die Umwelt schädlich ist. "Wer glaubt, ein laufender Motor beschleunige die Mühen des Eiskratzens, der irrt nicht nur – er macht sich auch strafbar. Den Motor am Stand laufen zu lassen, ist ausdrücklich verboten", sagt Kerbl.

{title && {title} } red, {title && {title} } 13.01.2026, 12:21
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