Der Winter zeigt sich von seiner eisigen Seite, und Österreichs Straßen verwandeln sich vielerorts in ein wahres Schneechaos.
Schneeverwehte Verkehrszeichen, unsichtbare Bodenmarkierungen und verschneite Schutzwege machen das Autofahren zur Herausforderung. "Aber auch im Schneechaos gelten Regeln im Straßenverkehr", warnt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer.
"Ungültig ist etwa ein nicht identifizierbares, rundes Verkehrszeichen", erklärt der Verkehrsexperte. Darunter könnte ein Abbiege- oder Einfahrtsverbot sein. In solchen Fällen gilt es, besonders auf die Parkordnung und andere Verkehrsvorschriften zu achten, damit man nicht versehentlich gegen Einbahnstraßen oder Abbiegeverbote verstößt.
Anders sieht es bei Schildern aus, deren äußere Form noch erkennbar ist. "Bei 'Vorrang geben' oder 'Halt' spielt es keine Rolle, ob die Schilder mit Schnee zugeweht sind: Sie müssen trotzdem beachtet werden", so Hoffer. Rundum gilt: Auch bei komplett eingeschneiten Schildern lohnt es sich, das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer im Blick zu behalten.
Bei schneebedeckter Fahrbahn gelten die allgemeinen Fahrregeln. Das bedeutet vor allem Rechtsverkehr und dass die Mitte der Fahrbahn - mangels anderslautender Markierungen - immer in der geometrischen Mitte der Fahrbahn liegt.
Im Kreuzungsbereich darf auf jedem Fahrstreifen geradeaus gefahren werden. Nur vom jeweils äußeren Fahrstreifen ist es erlaubt, nach rechts oder links abzubiegen. "Ortskundige dürfen sich nicht darauf verlassen, dass auch andere wissen, wie die Richtungspfeile verlaufen", warnt Hoffer.
Bei Stopptafeln oder Ampeln ist unbedingt anzuhalten, wenn die Haltelinien nicht erkennbar sind. Danach kann man sich langsam in die Kreuzung vortasten, bis ausreichend Sicht für eine gefahrlose Weiterfahrt besteht.
Wenn ein Zebrastreifen vor lauter Schnee nicht mehr zu erkennen ist, muss der Fußgängerübergang aufgrund des Verkehrszeichens "Kennzeichnung eines Schutzweges" oder wegen des blinkenden gelben Lichtes beachtet werden. Hoffer rät: "Den Schutzweg nur betreten, wenn Fahrzeuge weit genug entfernt sind, um auf rutschigem Untergrund rechtzeitig anhalten zu können."
Generell gilt: Auf Schnee und Eis sind alle abrupten Bewegungen des Fahrzeugs, wie schnelles Lenken, starkes Bremsen, "hartes" Schalten und heftiges Gas geben, zu vermeiden. Fahrer sollten vorausschauend und "weich" fahren.
Weil die Haftung der Reifen auf Schnee deutlich geringer ist, gilt: Auf Schnee etwa nur mit maximal halber Geschwindigkeit und doppeltem Sicherheitsabstand wie auf trockener Fahrbahn, auf Eis maximal mit einem Viertel der Geschwindigkeit und mit dreifachem Sicherheitsabstand fahren. Besonders aufpassen bei Kuppen, Brücken, Walddurch- und Tunnelausfahrten.
Wer glaubt, Schneefall sei ein Freibrief, sein Auto einfach in einer Hauseinfahrt abzustellen, irrt. "Ist z.B. ein 'Einfahrt freihalten'-Schild vorhanden, muss man davon ausgehen, dass sich unter der Schneedecke eine Gehsteig-Abschrägung befindet", erklärt Hoffer.
Auch Kurzparkzonen gelten trotz Schnee – sichtbar muss die blaue Bodenmarkierung nicht sein, entscheidend sind die Verkehrszeichen. Nur bei starkem Schneefall können Städte die Überwachung vorübergehend aussetzen. "Dem Aufsichtsorgan kann durchaus zugemutet werden, den Schnee von der Windschutzscheibe zu wischen, um ins Wageninnere schauen zu können", so der ÖAMTC-Jurist.
Und noch ein Fairness-Tipp: Wer seinen mühsam freigeschaufelten Parkplatz verlässt, darf ihn nicht mit Kisten, Brettern oder Schildern reservieren. Öffentlicher Raum bleibt für alle frei nutzbar.