Das neue Jahr wird ein Jahr der Veränderung, auch für Autofahrer und Hersteller. Auf sie kommen Neuerungen bei Assistenzsystemen, Next-Generation-eCall und die Abgasnorm Euro 7 hinzu. Der ÖAMTC hat in einem Überblick zusammengefasst, was schon jetzt bekannt ist.
Ab 7. Juli 2026 müssen in neu zugelassenen Fahrzeugen folgende weiterentwickelte Helferlein verbaut sein:
Im Bereich Konstruktion muss zudem der Kopfaufschlagschutz im Frontbereich des Wagens mehr Schutz für Fußgänger:innen bieten als bisher.
Bei der Typengenehmigung neuer Pkw-Modelle ab 1. Jänner 2026 wird das eCall-System auf ein neues Level gehoben: Next-Generation-eCall (NG eCall) muss 4G, LTE oder 5G unterstützen. Für neu zugelassene Pkw gilt diese Regelung erst ein Jahr später.
Ab 29. November 2026 gilt für die Typengenehmigung von neuen Pkw-Modellen die Abgasnorm Euro 7 (für Neuzulassungen ab 2027). Hersteller müssen dann u.a. eine Pkw-Dauerhaltbarkeit über eine Lebensdauer von 160.000 Kilometern bzw. acht Jahre nachweisen.
Für E-Autos und Plug-in-Hybride werden erstmals Anforderungen an die Haltbarkeit der Antriebsbatterien festgelegt.
Zudem muss für jedes Fahrzeug ein Umweltpass (Environmental Vehicle Passport, EVP) ausgestellt werden, der Angaben zu Schadstoff- und CO2-Emissionen, Kraftstoff- und Stromverbrauch, elektrischer Reichweite, Motorleistung sowie Dauerhaltbarkeit der Batterie beinhaltet.