Ab dem Jahr 2026 müssen alle neuen Pkw und leichten Transporter in der EU mit dem Notrufsystem Next Generation eCall (NG eCall) ausgestattet sein. Die bisherige Technik, die noch auf den Mobilfunknetzen 2G und 3G basiert, wird damit vollständig ersetzt.
Das bisherige System nutzte ausschließlich ältere Mobilfunkstandards (2G/3G), die demnächst in vielen Ländern abgeschaltet werden. Somit würde der automatische Notruf bei einem Unfall möglicherweise gar nicht mehr funktionieren. Das neue System verbindet Fahrzeuge künftig über 4G (LTE) — und langfristig auch über 5G.
Ab dem 1. Januar 2026 gilt die Pflicht für alle neu entwickelten Fahrzeugtypen. Ab dem 1. Januar 2027 dürfen keine Neuwagen mehr zugelassen werden, die ohne NG eCall ausgestattet sind – auch nicht jene, die vor diesem Datum eine Typgenehmigung bekommen haben.
Wer im Jahr 2026 oder später ein neues Fahrzeug kauft, muss unbedingt darauf achten, dass es bereits mit NG eCall ausgestattet ist – sonst ist eine Zulassung nicht möglich. Fahrzeuge, die bereits zugelassen sind und noch das alte eCall-System haben, sind nicht betroffen – sie dürfen weiterhin auf der Straße bleiben. Es besteht also keine Nachrüstpflicht für bereits zugelassene Autos.
Mit dem neuen NG eCall-System wird nicht nur der Notruf zuverlässiger abgesetzt, sondern auch der Datentransfer deutlich leistungsfähiger: Neben den üblichen Informationen wie Unfallort und Fahrtrichtung könnte künftig sogar die Übertragung von Bildern vom Unfallort oder Gesundheitsdaten möglich sein — immer unter Berücksichtigung des Datenschutzes.