Mit dem Auto kurz umdrehen und wenig später kommt einen Brief vom Anwalt: Diese bittere Erfahrung müssten Österreicher in allen Landesteilen nun schon viel zu oft machen. Ein neues Gesetzespaket zur "Parkplatz-Abzocke" soll dem fiesen Geschäft mit Besitzstörungsklagen ab 1. Jänner 2026 den Saft abdrehen.
Die Masche ist so simpel wie böse: Wer auf einem Grundstück kurz mit dem Auto umdreht oder anhält, bekommt wenige Wochen per Post eine Besitzstörungsklage angedroht. Wer dieser entgehen will, soll dafür mehrere hundert Euro zahlen.
Das neue Gesetz soll dieses Geschäftsmodell unprofitabel machen. Dafür sollen die Kosten für diese Art von KFZ-Besitzstörungsverfahren erheblich sinken und so Betroffenen die Angst vor dem Rechtsweg nehmen.
So soll in den diesbezüglichen Fällen die Gerichtsgebühr auf 70 Euro ermäßigt werden, wenn die Angelegenheit mit der ersten Verhandlung beendet wird. Im Fall der Zurückziehung der Klage vor Zustellung an den Verfahrensgegner soll sich die Gebühr von 70 Euro auf 35 Euro verringern. Der Streitwert soll unter bestimmten Voraussetzungen im Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) mit 40 Euro festgelegt werden.
Auch soll es für einen begrenzten Zeitraum von fünf Jahren möglich sein, bis vor den Obersten Gerichtshof zu ziehen. Dieser soll so eine Leitentscheidung für alle künftigen Fälle treffen können. Auch die anderen Maßnahmen sind vorerst auf fünf Jahre befristet.
Die entsprechende Regierungsvorlage befürwortete der Nationalrat am 11. Dezember 2024 einstimmig. Mit dem Beschluss beende man die Abzocke von Autofahrern, sorge dafür, dass der Missbrauch des legitimen Instruments der Besitzstörungsklage endet und entziehe diesem Geschäftsmodell die Grundlage, so Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ).
Der Drohung, dass bei Nichtbezahlung solcher Abmahnungen die Gerichtskosten höher ausfallen würden, werde damit der Boden unter den Füßen weggezogen.