Langsam, aber doch greifen die Behörden gegen die ungeheuerliche Parkplatz-Abzocke in Wien durch. Jahrelang hat die Wiener "PV22 Parkplatzvermietung GmbH" unzählige ahnungslose Autofahrer abgestraft. Das perfide Geschäftsmodell war auf Angst aufgebaut. "Heute" berichtete intensiv.
Mit Fotofallen wurden Zufahrten und Stellplätze überwacht, allen die auch noch so kurz dort mit einem Fahrzeug stehen blieben, erhielten Drohbriefe eines Anwalts mit Forderungen ab 399 Euro aufwärts. Wer nicht zahle, werde wegen Besitzstörung angeklagt und müsse noch mehr zahlen.
Die ÖVP-SPÖ-NEOS-Regierung hat dieser Masche ab 1. Jänner 2026 einen gesetzlichen Riegel vorgeschoben und diese verhindern oder zumindest unprofitabel machen. Und noch einen heftigen Schlag müssen die Parkplatz-Abzocker einstecken: Ihre Foto- und Videoüberwachung war zumindest in einem Fall illegal!
Das hat die Datenschutzbehörde (DSB) nun im Fall der ehemaligen Tankstelle in der Hasnerstraße im 16. Bezirk endgültig festgestellt, berichtet nun der "Kurier".
Die berüchtigte Abzock-Falle wurde Tausenden Autofahrern zum Verhängnis. Dort extra angebrachte Schilder "Tankstelle außer Betrieb" legten alle rein. Viele hielten mit ihrem Fahrzeug in der scheinbar ungenutzten Einfahrt. Oft nur kurz – Drohbriefe erhielten sie trotzdem.
Nur: Die Zufahrt befindet sich gar nicht auf privatem Grund, sondern auf der öffentlichen Straße und hätte somit von der PV22 erst gar nicht überwacht werden dürfen. Die Abzocker hatten dort aber sogar zwei Kameras installiert, um die Kennzeichen aufzunehmen.
Im April 2025 hat die DSB ihr amtswegiges Prüfverfahren abgeschlossen und ein für alle Mal festgehalten, dass das Vorgehen illegal war. Gleichzeitig wurde gegen die PV22 ein "sofortiges Verbot der Datenverarbeitung durch Videokameras auf Park- und Stellflächen innerhalb des Staatsgebiets der Republik Österreich ausgesprochen."
Jetzt folgte dann auch noch eine heftige Strafe! Den Parkplatz-Abzockern wird wegen mangelnder Kooperation mit der Datenschutzbehörde eine Geldbuße in der Höhe von 16.000 Euro aufgebrummt. "Die dagegen erhobene Beschwerde an das BVwG wurde vor Kurzem zurückgezogen", wird Behördenleiter Matthias Schmidl im "Kurier" zitiert.
Bitter: Die Chancen, dieses Geld jemals zu sehen, ist de facto null. Die PV22 existiert nicht mehr, wurde liquidiert. Auch die Geschädigten gingen bisher leer aus. Der Prozesskostenfinanzierer Jufina hat mehrere Verfahren wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung gegen die Parkplatz-Abzocker geführt und auch gewonnen – die zugesprochenen rund 10.000 Euro konnten aber noch nicht zurückerlangt werden, bestätigt Jufina-Vorstand Stefan Schleicher.
Er sieht in dem Bescheid der Datenschutzbehörde und der Geldstrafe aber zumindest einen weiteren Puzzlestein, der die Abzock-Masche mit Besitzstörungsklagen für die Täter und mögliche Nachahmer unattraktiver machen dürfte. "Generalpräventiv war das ein wichtiger Erfolg", schließt Schleicher.