In die falsche Straße eingefahren, beim Wenden ein Privatgrundstück gestreift oder wenige Minuten zu lang am Geschäfts-Parkplatz gestanden. Unzählige Österreicher wurden in den vergangenen Jahren daraufhin mit Klagsdrohungen konfrontiert, sollten Hunderte Euro zahlen, um einem noch teureren Gerichtsprozess zu entgehen.
Diesem Geschäft mit "Parkplatz-Abzocken" wird jetzt endlich ein Strich durch die Rechnung gemacht. Am 11. Dezember wird im Nationalrat eine Reihe an Gesetzesänderungen beschlossen, die es für Betroffene deutlich billiger werden lässt. Lukrativ dürfte das Geschäft dann wohl nicht mehr sein.
Technisch passiert das durch eine Änderung des Gerichtsgebührengesetzes, des Rechtsanwaltstarifgesetzes und der Zivilprozessordnung. Im Justizausschuss wurde die Regierungsvorlage von allen Parteien angenommen. Günstiger wird es nun, eine gerichtliche Entscheidung ergehen zu lassen, um die teuren, außergerichtlichen Abmahnungen zurückzudrängen.
Wird die Verhandlung über die "Besitzstörung" mit dem ersten Termin beendet, wird die Gerichtsgebühr auf 70 Euro ermäßigt. Im Fall der Zurückziehung der Klage vor Zustellung an den Verfahrensgegner soll sich die Gebühr von 70 Euro auf 35 Euro verringern. Und der Streitwert soll unter bestimmten Voraussetzungen im Rechtsanwaltstarifgesetz mit 40 Euro festgelegt werden.
Begleitend wird es fünf Jahre lang möglich sein, in Besitzstörungssachen den Obersten Gerichtshof (OGH) anzurufen. Dadurch sollen Leitentscheidungen erhalten werden. ÖVP, SPÖ, NEOS und FPÖ haben zudem mit einer Ausschussfeststellung unterstrichen, dass aus ihrer Sicht geringfügige Eingriffe, wie etwa das einmalige kurzfristige Anhalten, Befahren oder Umdrehen auf einer befestigten Fläche, ohne dass dadurch jemand behindert worden oder ein Schaden entstanden ist, keine Störungshandlung darstellt.
Die Grünen erachteten die Ausschussfeststellung für nicht hilfreich, wenn man sich schon dafür entscheide, den Gerichten bzw. dem OGH die Entscheidungen zu überlassen.