Sie sind mehr als ärgerlich: Besitzstörungsklagen. Viele Lenker denken sich nichts dabei: Sie halten mit ihrem Wagen für einen Augenblick auf einem nicht gekennzeichneten Parkplatz bzw. einer Einfahrt oder drehen dort um.
Wochen später liegt dann wenig erfreuliche Post im Briefkasten: Anwaltsschreiben, in denen bis zu 400 Euro gefordert werden.
Die Methode hat sich zu einem regelrechten Geschäftsmodell ausgewachsen. Es existieren mittlerweile Unternehmen, die mit Abmahnungen ordentlich abkassieren. In Linz tappten schon mehrere Verkehrsteilnehmer in die Falle – bei einem ehemaligen Würstelstand in der Unionstraße.
Auch Mike Lotte ging es so: "An einem Abend musste ich mit dem Auto kurz halten, um einen Zielstandort ins Navi einzugeben, im fließenden Verkehr bin ich kurz auf eine Fläche abgebogen."
Dass es sich um eine Fläche handelt, die nicht befahren werden darf, war dem Oberösterreicher nicht bewusst. Er bekam schließlich eine Besitzstörungsklage zugestellt. "Ich war geschockt über die Summe der Klage und habe eine Ratenzahlung angefragt."
Antwort kam keine, dafür eine Vorladung bei Gericht: Der Betroffene musste eine Summe von mehr als 800 Euro zahlen. "Niemand sollte für einen kleinen Irrtum so bestraft werden, deshalb finde ich es gut, dass dagegen jetzt etwas unternommen wird."
Denn: Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) will der Praxis einen Riegel vorschieben. Die Berechnungsgrundlage für diese Besitzstörungsklagen soll deutlich gesenkt werden. Überzogene Zahlungsaufforderungen würden sich damit finanziell nicht mehr lohnen. Heute, Donnerstag, soll im Nationalrat der entsprechende Beschluss gefällt werden.
Aus Oberösterreich kommt Unterstützung: Die rote Konsumentenschutzsprecherin Heidi Strauss sieht "einen Missbrauch des Rechtsstaates". Mit der neuen Regelung beende man "diese unfaire Abzocke von Autofahrern."